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BMF: Bundeskabinett beschließt 29. Subventionsbericht

Subventionspolitik in Zeiten von Krise und Transformation – Evaluierung der Subventionspolitik bleibt Daueraufgabe

Bundesministerium der Finanzen,  Pressemitteilung Nummer 15/2023 vom 30.8.2023

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 beschlossen. Durch gezielte finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt konnten negative wirtschaftliche Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine begrenzt werden. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung Impulse für den digitalen und ökologischen Wandel. Der Bericht zeigt aber auch die Grenzen dessen, was durch Subventionspolitik erreicht werden kann.

Subventionen im Zeichen von Digitalisierung, Klimaschutz und Krisenbewältigung

Der 29. Subventionsbericht ist geprägt durch die Maßnahmen, die die Bundesregierung im Zuge des russischen Angriffskrieges ergriffen hat, um die Energieknappheit zu überwinden, die Inflation einzudämmen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern. Zugleich spiegelt der Bericht die Ausgaben im Hinblick auf die digitalen und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung wider. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 steht wie schon der Bundeshaushalt 2023 im Zeichen einer Finanzpolitik der Zeitenwende. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine prägen neben den Nachwirkungen der pandemiebedingten Ausnahmesituation die haushaltspolitische Ausgangslage.

Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Berichtszeitraum von 37,9 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 67,1 Mrd. Euro im Jahr 2024. Die Erhöhung um 29 Mrd. Euro beruht dabei ausschließlich auf dem Anstieg der Finanzhilfen um rund 30 Mrd. Euro von verausgabten 18,4 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf veranschlagte 48,7 Mrd. Euro im Jahr 2024. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf veranschlagte Programme im Klima- und Transformationsfonds zurückzuführen. Ihr Anteil an den Finanzhilfen steigt von 50,8 Prozent in 2021 auf 80,5 Prozent im Jahr 2024. Der Anstieg der Haushaltsansätze der Finanzhilfen von 2023 auf 2024 um 3,5 Mrd. Euro entspricht überschlägig dem Ausgabenzuwachs bei den drei aus EU-Mitteln kofinanzierten IPCEI-Projekten. Die auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen sinken von 19,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 18,4 Mrd. Euro im Jahr 2024.

Die Subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung betonen den Gedanken, dass Subventionen als Anpassungshilfen nur befristet und übergangsweise gewährt werden sollen. Von insgesamt 138 Finanzhilfen sind daher 109 zeitlich befristet.

Der Schwerpunkt der Subventionspolitik der Bundesregierung liegt stark auf der nachhaltigen Transformation, insbesondere im Bereich der direkten Förderung durch Finanzhilfen des Bundes. Im Zuge einer Nachhaltigkeitsprüfung werden alle Subventionen auf Basis des Ziel- und Indikatorensystems der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aus unterschiedlichen nachhaltigkeitsrelevanten Perspektiven untersucht. Die Auswertung anhand der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt, zu welchen Nachhaltigkeitszielen die Subventionen beitragen. Im Jahr 2023 weisen 83 der 138 Finanzhilfen – gemessen am Gesamtvolumen damit 86,3 Prozent – einen positiven Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und Klimaschutzzielen auf.

Die Bundesregierung hat bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshalts 2024 erneut alle Ausgaben im Bundeshaushalt auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist zu beachten, dass in der Vergangenheit die verausgabten Mittel bei den Finanzhilfen unter den veranschlagten Ansätzen blieben. Daher werden Einsparpotenziale gehoben und Ausgabeansätze abgesenkt. Die Bundesregierung wird auch in den Folgejahren ihre kritische Überprüfung aller Subventionstatbestände fortsetzen.

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