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Urteil im Biersteuerprozess am Landgericht Hof

Drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und drei Jahren und drei Monaten verurteilt

Generalzolldirektion/Zollfahndungsamt München, Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016

Am 14. Dezember 2016 wurden drei Angeklagte wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung vom Landgericht Hof zu zweieinhalb Jahren, drei Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Haftbefehle gegen alle drei Angeklagten wurden aufrechterhalten. Die Angeklagten bleiben weiterhin in Haft.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hof ging damit insbesondere bei dem angeklagten Hofer Spediteur, der für drei Jahre in Haft soll, deutlich über den Antrag von Verteidigung und Staatsanwaltschaft hinaus, die beide eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren gefordert hatten.

Für eine Bewährungsstrafe sah die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richterin am Landgericht Marina Schmitz aufgrund der hohen kriminellen Energie der international agierenden Täter und des hohen Steuerschadens keinen Raum.

Den drei Verurteilten wurde vorgeworfen, Lkw-Ladungen Bier in Deutschland versteuert, diese allerdings tatsächlich auf dem Schwarzmarkt in Großbritannien verkauft zu haben.

Zu einer Speditionsfirma in Hof kamen laut Papieren insgesamt circa 2.300 Lkw-Ladungen Bier aus einem Steuerlager in Frankreich. Tatsächlich wurde bei der Hofer Spedition circa 80-mal pro Woche, aber immer das gleiche Bier vorgefahren. Die Bierlieferungen kamen nämlich nicht aus dem europäischen Nachbarland, sondern aus einem etwa 80 Kilometer entfernten Lager der Angeklagten. In diesem Lager war ein Bestand an bestimmten Biersorten vorrätig, um die Lkws genau mit den Bieren zu beladen, die nach den Frachtpapieren in Hof erwartet wurden.

Die Biere aus dem Lager in Frankreich wurden in den meisten Fällen nach Großbritannien geschmuggelt. In Großbritannien ist die Biersteuer etwa 10-mal so hoch wie in Deutschland.

Weidener Zollfahnder ermittelten bereits seit Ende 2014 gegen die meist türkischstämmige Tätergruppierung. Den Ermittlern gelang es, durch strafprozessuale Maßnahmen, das sogenannte Biersteuerkarussell aufzudecken. Der Steuerschaden bei zwei Verurteilten beträgt rund 23 Millionen Euro. Der dritte Verurteilte, der Spediteur aus Hof, musste sich wegen eines Steuerschadens von etwa 13 Millionen Euro vor dem Landgericht verantworten. Der Steuerschaden entstand dadurch, dass die Biersteuer bei der Entnahme aus dem Lager in Frankreich nicht entrichtet wurde.

Bereits im Dezember 2015 wurde unter der Sachherrschaft der Staatsanwaltschaft Hof das Biersteuerkarussell gestoppt. Sechs Staatsanwälte und 240 Zöllner durchsuchten Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Tschechien. Außerdem wurden fünf Haftbefehle vollstreckt.

Einer der Angeklagten, gegen den eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten festgesetzt wurde, nahm das Urteil noch im Sitzungssaal an. Das Urteil des Landgerichts Hof insgesamt ist noch nicht rechtskräftig.

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