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SPD: Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende ist überfällig

SPD-Bundestagsfraktion 20.3.2015, Pressemitteilung

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher: Die Bundesregierung bringt steuerliche Entlastungen für Familien und Erhöhungen des Kindergeldes auf den Weg. Die SPD-Fraktion setzt sich darüber hinaus für Verbesserungen bei den Alleinerziehenden ein.

„Die Bundesregierung bringt in der kommenden Woche ein Gesetz mit steuerlichen Entlastungen für Familien auf den Weg. Vorgesehen sind Anhebungen des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages in den Jahren 2015 und 2016. Diese Maßnahmen dienen der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Daneben wird das Kindergeld ebenfalls in zwei Schritten erhöht. Damit wollen wir all jenen Familien helfen, bei denen sich der höhere Kinderfreibetrag nicht auswirkt. Vorgesehen ist weiterhin eine Erhöhung des Kinderzuschlages für Familien mit geringen Einkommen. Die Entlastungen belaufen sich insgesamt auf rund 3,7 Milliarden Euro.

Die lang angekündigte Entlastung für Alleinerziehende, eine leichte Kindergeldanhebung für 2014 und die verfassungsgemäße Anhebung des Kinderfreibetrages für 2014 fehlen überraschend im Entwurf des Finanzministers.

In den anstehenden Gesetzesberatungen werden wir uns deshalb für weitere Verbesserungen einsetzen. An erster Stelle steht dabei eine steuerliche Entlastung für Alleinerziehende. Alleinerziehende tragen eine besonders große Last, sind großen Anforderungen ausgesetzt und bedürfen dringend unserer Unterstützung. Wir wollen deshalb die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und seine Staffelung nach der Kinderzahl umsetzen. Der Entlastungsbetrag liegt seit seiner Einführung im Jahr 2004 bei 1.308 Euro. Eine Anpassung ist somit überfällig, wir streben eine Anhebung um 300,- Euro auf 1.608 Euro an.

Außerdem wollen wir den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend für 2014 anheben. Dies halten wir ebenfalls zur Steuerfreistellung des Existenzminimums aus verfassungsrechtlichen Gründen für erforderlich.

Insgesamt passen wir durch dieses Bündel von Einzelmaßnahmen die steuerlichen Freibeträge und das Kindergeld an die aktuellen Entwicklungen an und stärken die Familien. Vor allem aber verbessern wir die Situation für Alleinerziehende.“ 

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