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Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Baden-Württemberg fordert Bagatellgrenze

Land fordert Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro

Staatsministerium Baden-Württemberg 2.2.2016, Pressemitteilung

Das Kabinett hat eine Bundesratsinitiative mit einer Aufforderung an die Bundesregierung verabschiedet, eine sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro einzuführen. Eine Bagatellgrenze gibt einen Mindestbetrag für einen Einkauf vor, bei welchem private Einkäufer aus einem Nicht-EU-Staat die Rückerstattung der Mehrwertsteuer mit den berühmten grünen Ausfuhrscheinen beantragen können.

Bislang ist dies auch bei kleineren Beträgen als 50 Euro möglich. Durch die niedrigeren Preise auf deutscher Seite, vor allem aber durch die Frankenabwertung im letzten Jahr, ist insbesondere die Zahl der Einkaufstouristen im Grenzgebiet zur Schweiz stark angestiegen.

Lebensqualität der Menschen darf nicht unter Einkaufstourismus leiden

Bundesratsminister Peter Friedrich – der selbst in der Grenzstadt Konstanz lebt und auf dessen Betreiben die Initiative zurückzuführen ist – stellte im Vorfeld der Kabinettssitzung klar, dass Schweizer Einkaufstouristen nach wie vor herzlich willkommen seien: „Dennoch müssen wir zu einer gesunden Balance zurückfinden, in der die Lebensqualität der Menschen in grenznahen Regionen nicht leidet. Kilometerlange Staus und erhebliche Verkehrsbehinderungen an den Grenzen, verstopfte Innenstädte und lange Schlangen an den Kassen sind leider Alltag für die Bürgerinnen und Bürger in Konstanz, Lörrach oder Waldshut-Tiengen. Mit einer Bagatellgrenze können wir schnell für eine Entlastung sorgen, bis in wenigen Jahren ein elektronisches Verfahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung erprobt und etabliert ist.“

Die Einführung einer Bagatellgrenze fällt nicht in die Zuständigkeit der Länder, sondern in die des Bundes. Daher hatten Bundesratsminister Friedrich und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid bereits im Mai 2015 einen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben und um eine entsprechende Gesetzesänderung zugunsten einer Bagatellgrenze gebeten: „Ich finde es höchst bedauerlich, dass sich Bundesfinanzminister Schäuble, der die Situation der Menschen in Baden-Württemberg kennen sollte, einer Bagatellgrenze verweigert. Er ist nicht zuletzt oberster Dienstherr des Zolls. Etwa 150 Beamtinnen und Beamte sind bei uns mit nichts anderem beschäftigt, als sich um die Mehrwertsteuerrückerstattung zu kümmern. Alleine im Hauptzollamt Singen hat die Zahl der Ausfuhrscheine mit 15 Millionen im letzten Jahr einen historischen Höchststand erreicht. Diese Zahlen belegen, dass eine Entlastung des Zolls dringend notwendig ist. Die Haltung der Zollgewerkschaft hat uns in unserem Vorgehen bestärkt“, so Friedrich zu der ablehnenden Haltung des Bundesfinanzministeriums. „Daher ist es richtig, nun über den Bundesrat unserer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Die Debatte um eine Bagatellgrenze hatte im letzten Jahr Handelsvertreterinnen und -vertreter aufhorchen lassen, da diese den Verlust von Arbeitsplätzen durch den möglichen Rückgang von Einkaufstouristen befürchteten. Friedrich stellt hierzu klar: „Der Betrag von 50 Euro ist ein guter Kompromiss, der auch die Interessen des Einzelhandels berücksichtigt. Frankreich und Österreich haben Bagatellgrenzen in Höhe von 175 beziehungsweise 75 Euro, da sind wir also moderat. Wir gehen davon aus, dass bei einer Bagatellgrenze Einkäufe verstärkt gebündelt werden.“

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