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Schweizer Bundesrat befürwortet besseren Schutz von Bankkundendaten

Eidgenössisches Finanzdepartement 13.8.2014,  Medienmitteilung

Der Bundesrat befürwortet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen». Diese will den Schutz von Kundendaten verbessern.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erachtet es als unbefriedigend, dass Personen nicht strafbar sind, die gestohlene Daten von Kunden eines Finanzinstituts weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden. Sie schlägt daher vor, die bestehende Lücke im gesamten Finanzmarktbereich zu schliessen. Zudem soll neu strenger bestraft werden können, wer sich durch die Verletzung des Bankgeheimnisses oder der übrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Vermögensvorteil verschafft.

Der Bundesrat befürwortet die Vorschläge der WAK-N. Sie verbessern den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kunden und stärken ihr Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz. Damit tragen sie letztlich auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden sich mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) nicht erübrigen, da nicht davon auszugehen ist, dass sämtliche Staaten mit der Schweiz ein Abkommen über den AIA abschliessen werden. Zudem bleibt das innerstaatliche Verhältnis von Kunde und Finanzinstitut vom AIA unberührt.

Dateianhänge:

Stellungnahme des Bundesrates (pdf, 85kb)
 

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