Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

Kabinett beschließt Gesetzentwürfe: 100 Mrd. Euro für Investitionen von Ländern und Kommunen in moderne Infrastruktur, Bildung, Krankenhäuser und Digitalisierung

Mehr Handlungsspielraum und Flexibilität bei der Umsetzung

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 07/2025 vom 2.7.2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. Außerdem hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für die Verteilung der neuen strukturellen Verschuldungsspielräume auf die Länder und zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung beschlossen.

Mit dem erstgenannten Gesetzentwurf erhalten die Länder und Kommunen eine enorme finanzielle Unterstützung des Bundes für Investitionen. Der 100 Milliarden Euro umfassende Teil des Sondervermögens des Bundes wird umgesetzt, der den Ländern und Kommunen für Investitionen zur Verfügung gestellt wird. Damit kann vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit investiert werden. Große Investitionsbedarfe bestehen insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung, Verkehr, Energie, Transformation, Digitalisierung, Wohnungsbau, bei der Modernisierung von Krankenhäusern und beim Klimaschutz. Mit dem zweiten Gesetzentwurf erhalten die Länder insgesamt denselben strukturellen Verschuldungs-Spielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund, sodass die Länder künftig einen deutlich größeren Haushaltsspielraum besitzen und auch ihre Kommunen besser unterstützen können.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir investieren massiv in die Modernisierung unseres Landes: in gute Schulen, Kitas und Krankenhäuser, in moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, in Klimaschutz und Digitalisierung. So schaffen wir wieder Wachstum und bringen unser Land in Bewegung. Heute haben wir im Bundeskabinett die Regelungen auf den Weg gebracht, mit denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt.

Damit stärken wir unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen. Wir geben dabei Flexibilität und schaffen pragmatische Regelungen, damit schnell und zielgerichtet investiert werden kann. Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groß. Das ändern wir mit unserem insgesamt 500 Milliarden Euro umfassenden Investitionspaket. Wir wollen, dass im Alltag spürbar wird, dass es in Deutschland vorangeht.“

Im Einzelnen:

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen:

  • Dieser Gesetzentwurf setzt den neu eingefügten Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich um. Damit bringt die Bundesregierung die weiteren rechtlichen Grundlagen auf den Weg, um den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können.
  • Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden.
  • Die Bundesmittel sollen schnell, flexibel und zielgerichtet entsprechend den Prioritäten vor Ort eingesetzt werden können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite Verwendung der Mittel in die verschiedensten Infrastrukturbereichen von Ländern und Kommunen. Im Gesetzentwurf nicht abschließend genannt sind:
    1. Bevölkerungsschutz,
    2. Verkehrsinfrastruktur,
    3. Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,
    4. Energie- und Wärmeinfrastruktur,
    5. Bildungsinfrastruktur,
    6. Betreuungsinfrastruktur,
    7. Wissenschaftsinfrastruktur,
    8. Forschung und Entwicklung und
    9. Digitalisierung.
  • Die Verantwortung für die Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung liegt in erster Linie bei den Ländern.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder:

  • Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Modifizierung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz erhalten die Länder nun einen strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Möglichkeit einer strukturellen Neuverschuldung entspricht den besonderen Finanzbedarfen der Länder, die unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen bestehen. Auch hierdurch erhalten die Länder größere Handlungsspielräume.
  • Der heute beschlossene Gesetzentwurf regelt die Aufteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme auf die einzelnen Länder.
  • Der Gesetzentwurf enthält außerdem Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes, des Stabilitätsratsgesetz und des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes zur Anpassung an aktuelles EU-Recht:
    • Seit Inkrafttreten der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Frühjahr 2024 sind die Nettoausgaben neuer Indikator der europäischen Haushaltsüberwachung. Sie ersetzen die bisherige Obergrenze von 0,5 Prozent des BIP für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit. Die Festlegung eines Nettoausgabenpfades soll für jeden EU-Mitgliedstaat solide Staatsfinanzen und Schuldentragfähigkeit sicherstellen.
    • Um die Einbeziehung des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats in das neue System der EU-Haushaltsüberwachung rechtssicher zu regeln, sollen mit den heute beschlossenen Gesetzentwürfen das Haushaltsgrundsätzegesetz, das Stabilitätsratsgesetz sowie das Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden.
  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR