Für die Bundesregierung ist der Bürokratieabbau ein Kernanliegen. Sie hat in den letzten Monaten zahlreiche Initiativen zur Entbürokratisierung auf den Weg gebracht, darunter insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
In diesem Sinne hat die Bundesregierung auch ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. Ziel des Entlastungspaketes sind einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes.
„Mit der Außenwirtschaftsförderung unterstützen wir deutsche Unternehmen dabei, ausländische Märkte zu erschließen. Dabei geht es um Exportkreditgarantien und Garantien für Direktinvestitionen im Ausland. Mit insgesamt 20 Maßnahmen vereinfachen und beschleunigen wir nun den Zugang zur Außenwirtschaftsförderung. Davon profitieren gerade Exporte und Projekte mittelständischer Unternehmen. Damit unterstützen wir die deutsche Wirtschaft dabei, ihre Geschäftsbeziehungen weiter zu diversifizieren.“
Der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar
„Die Stärkung der deutschen Außenwirtschaft ist von zentraler Bedeutung für unsere wirtschaftliche Zukunft. Durch die gezielte Entbürokratisierung bei den Garantieinstrumenten der Außenwirtschaftsförderung stärken wir deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Unser Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Unternehmen den Weg zu neuen Märkten zu erleichtern.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner
Die Garantieinstrumente werden schon heute vor allem vom Mittelstand genutzt. Rund drei Viertel aller mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte kommen von KMU. Bei den Investitionsgarantien wurden 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt.
Die beschlossenen Maßnahmen verschlanken das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens (Regress).
Insgesamt hat sich die Bundesregierung auf 20 Entlastungsmaßnahmen für die Exportkredit- und Investitionsgarantien verständigt. Diese werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Vielzahl an Vereinfachungen soll in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen.
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