Entwurf: Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Bundesministerium der Finanzen 24.7.2025
Durch die vorgeschlagenen Änderungen in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung wird die Anwendung der technischen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung für die Wirtschaft vereinfacht und Rechtssicherheit durch Klarstellungen gegeben. So wird zum Beispiel die Aufnahme der Daten nach § 6 KassenSichV in eine E-Rechnung ermöglicht. Ein gesonderter Beleg nach § 146a Absatz 2 AO ist somit nicht erforderlich. Ferner werden App-basierte Systeme in den Anwendungsbereich klarstellend aufgenommen. Zum anderen soll die Verordnung auch zur (weiteren) Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen. So soll die Anwendungsregelung für Wegstreckenzähler ausgeweitet werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben wird in die Verordnung übernommen. Darüber hinaus werden schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2026 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Außerdem beinhaltet der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung auch Änderungen zum Zertifizierungsverfahren, um insbesondere eine notwendige Übergangsregelung aufgrund weiterer EU-Vorgaben zu schaffen.
Referentenentwurf
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de