Bundestag: Finanzausschuss billigt Investitions-Booster mit Änderungen
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung hib 240/2025 vom 25.6.2025
Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf für einen steuerlichen Investitions-Booster (21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gebilligt. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Gesetzentwurf. Am morgigen Donnerstagmorgen steht die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als erledigt betrachtet (21/516).
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Für Personengesellschaften soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.
Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Aufstockung bei der steuerlichen Forschungszulage. Hier hatten die Koalitionsfraktionen noch eine Änderung beantragt: Demnach steigt der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen auf 100 Euro. Dem Änderungsantrag stimmten neben der Koalition auch die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen zu, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem die Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien sowie Freibeträge bei der Erbschaftssteuer beenden wollte (21/356), fand keine Mehrheit. Neben der Antragstellerin stimmte lediglich die Fraktion Die Linke dafür. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD stimmten mit Nein.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion zeigt sich die neue Koalition als handlungsfähig. Lobend hervorgehoben wurde im Bereich der Forschungszulage, dass bereits die Ampel-Koalition die Förderung auf Wirtschaftsgüter erweitert habe. Diese werde nun pauschalisiert.
Auch die erhöhte steuerliche Förderung der Elektromobilität mit einer „Turbo-Abschreibung“ ist aus Sicht der Unionsfraktion richtig. Betont wurde, dass diese nicht nur für Neufahrzeuge gelte, sondern für alle Fahrzeuge im Betriebsvermögen, auch sogenannte „Rückläufer“.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde ebenfalls gelobt, dass der Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung schnell handeln könne. Bei der Elektromobilität müsse Deutschland Fahrt aufnehmen, ihr gehöre die Zukunft, da die klimaschädlichen Emissionen von Kohlendioxid sinken müssten.
Die Koalitionsfraktionen rechnen mit einer breiten Zustimmung im Bundesrat. Die SPD-Fraktion verwies in diesem Zusammenhang auf die Zusage, dass den Kommunen für die Dauer der für drei Jahre geltenden Super-Abschreibung ein erhöhter Anteil an der Umsatzsteuer zum Ausgleich ihrer Steuermindereinnahme bei den Unternehmenssteuern zugesagt worden sei. Auch die Länder würden eine Kompensation erhalten.
Aus Sicht der AfD-Fraktion geht der Gesetzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings habe die Anhörung am vergangenen Montag gezeigt, dass eine frühere Senkung der Körperschaftssteuersätze sinnvoll sei. Die Förderung der Elektromobilität lehnt die AfD-Fraktion ab und kritisierte eine Benachteiligung von Verbrenner-PKW.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die steuerlichen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte infolge der Steuersenkungen. Die Anhörung habe gezeigt, dass die Experten bezüglich der Wachstumseffekte uneinig seien. Die Grünen hätten dem Gesetzentwurf nur zustimmen können, wenn es eine Gegenfinanzierung gegeben hätte. Es wurde in diesem Zusammenhang auf den eigenen Antrag verwiesen.
Auch die Fraktion Die Linke kritisierte die Einnahmeausfälle, insbesondere für Länder und Kommunen. Mit Blick auf die Senkung der Steuersätze sei unklar, wie dort die kalkulierten Steuermindereinnahmen kompensiert werden könnten.
Die hib-Meldung zur Anhörung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1094446
Quelle: bundestag.de