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Fondsrisikobegrenzungsgesetz (Entwurf)

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investment­fonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungs­vereinbarungen, Liquiditäts­risiko­management, die aufsichtliche Bericht­erstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungs­dienstleistungen und die Kredit­vergabe durch alternative Investment­fonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrations­risikos, das aus Risiko­positionen gegenüber zentralen Gegen­parteien erwächst, und des Ausfall­risikos bei zentral geclearten Derivate­geschäften

Bundesministerium der Finanzen 8.8.2025

Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sogenannte OGAW-Richtlinie) und 2011/61/EU (sogenannte AIFM-Richtlinie) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, geschlossene Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich aufzulegen. Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten.

Durch weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs, des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes werden diese Gesetze außerdem an die Verordnung (EU) 2024/2987 (sogenannte EMIR-Verordnung) angepasst und die diese Verordnung begleitende Richtlinie (EU) 2024/2994 umgesetzt. Mit diesen EU-Rechtsakten wurde der Rechtsrahmen für das sogenannte Clearing durch zentrale Gegenparteien (central counterparties, CCPs) in der EU (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) überarbeitet. Die Überarbeitung zielt auf eine Verringerung übermäßiger Risikopositionen von EU-Marktteilnehmern gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten sowie auf eine Stärkung des Clearings in der EU ab.

Auf den Internetseiten des BMF:

Referentenentwurf

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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