Berlin: Steuersatz für die Grunderwerbsteuer wird angehoben
Senatsverwaltung für Finanzen 8.10.2013, Pressemitteilung Nr. 13-023
Der Steuersatz bei Grundstückserwerbungen in Berlin soll ab 1. Januar 2014 bei 6,0% liegen. Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht wird.
Der Gesetzentwurf ist Teil des Maßnahmenpaketes zur Stärkung der Einnahmen, durch das ein Teil der Mindereinnahmen aus dem Ergebnis der Volkszählung (Zensus 2011) ausgeglichen werden soll. Mit Beschluss des Doppelhaushalts 2014/15 hatte der Senat die Finanzverwaltung mit einer entsprechenden Vorlage beauftragt.
Das Ergebnis des Zensus hatte die amtliche Einwohnerzahl in Berlin um rund 180.000 Einwohner nach unten korrigiert. Die Folge sind strukturelle Mindereinnahmen für Berlin bei der Verteilung der Umsatzsteuer, dem Länderfinanzausgleich und den Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von zusammen rd. 470 Mio. € pro Jahr, bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011.
Durch die Anhebung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer von 5,0% auf 6,0% werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 100 Mio. € erwartet.