Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Bundesministerium der Finanzen 7.8.2025
Der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes greift größtenteils die Inhalte des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe (BT-Drs. 20/8669) auf, der mit dem Ende der letzten Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist.
Dies betrifft die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen, die Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Ermöglichung von sogenannten Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen sowie die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, wobei die Vorschriften im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf teilweise modifiziert wurden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf einen Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern vor, eine Vorschrift zur Sicherstellung des Fremdbesitzverbots bei der Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie eine Erweiterung der Vollmachtvermutung in der Abgabenordnung auf Notare und Patentanwälte vor.
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Quelle: bundesfinanzministerium.de