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BStBK und BDI fordern wirksamen Bürokratie­abbau durch angepasstes Umsatzsteuer­verfahrensrecht

Bundessteuerberaterkammer, Presse­­mitteilung 03/2025 vom 7.3.2025

Pünktlich zum Start der Sondierungs­gespräche adressierte die Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK) heute gemeinsam mit dem Bundes­verband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) einen Maßnahmen­katalog für wirksamen Bürokratie­abbau durch ein angepasstes Umsatz­steuer­verfahrens­recht an den neuen Gesetz­geber. 

Mit diesem Katalog wollen die beiden Organisationen dazu beitragen, dass der Wirtschafts­standort Deutschland für hier ansässige Unternehmen wieder attraktiver wird. Insbesondere soll das Umsatzsteuer­gesetz um unionsrechts­konforme Verfahrens­vorschriften ergänzt werden, die das Neutralitäts­prinzip der Umsatz­steuer künftig gewährleisten. Dies entlastet Unternehmen von der häufig sachwidrig erhobenen Steuer. 

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab stellt klar: „Statt nachgelagerter Prüfungs- und Rechts­behelfs­verfahren wie bisher braucht es eine einheitliche und zeitnahe umsatz­steuerliche Beurteilung.“ Weiter führt er aus: „Damit das gelingen kann, fordern wir insbesondere verbindliche Auskunfts­verfahren im Vorfeld der Steuer­festsetzung und gesonderte Feststellungs­verfahren. So können die Finanz­verwaltungen aller Beteiligten den umsatz­steuerrechtlich relevanten Sachverhalt einheitlich beurteilen. Auch bedarf es wirksamer Korrektur­möglichkeiten bei inkongruenten Steuer­festsetzungen. Zu Unrecht entstandene Löcher in den Kassen der Unternehmen gilt es zu stopfen.“

Die von BStBK und BDI vorgeschlagenen Maßnahmen erleichtern das Verfahren für alle Beteiligten erheblich, ohne das unions­rechtskonforme Umsatzsteuer­aufkommen zu mindern. „Ziel der neuen Bundes­regierung sollte es sein, sowohl die Ressourcen auf allen Seiten zu schonen als auch das kooperative Verhältnis zwischen Umsatz­steuerpflichtigen und der Finanz­verwaltung zu fördern. Daher fordern wir die neue Bundes­regierung auf, unsere Vorschläge im Koalitions­vertrag zu berücksichtigen“, so Schwab.

Der Maßnahmen­katalog ist auf der BStBK-Website unter www.bstbk.de abrufbar.