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Bürokratieabbau: Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück

Einkommensteuererklärung: Belege einreichen seit 2017 nicht mehr nötig!

Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Pressemitteilung 40/2025 vom 7.8.2025

Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat. Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.

„Die Maßnahme, Belege künftig ohne Prüfung zurückzusenden, mag auf den ersten Blick überraschen, weil es im Einzelfall vorkommen kann, dass ein Steuerpflichtiger seine Belege erst zurückerhält und anschließend das Finanzamt einzelne Belege anfordert. Auf den zweiten Blick ist die Maßnahme aber richtig und vor allem im Sinne aller Steuerpflichtigen in Brandenburg“, erläutert Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach.

Obwohl die Belege bereits seit 2017 nur nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen, gehen nach wie vor viele Belege unaufgefordert und vor allem auf Papier ein. Die Verarbeitung von Papierbelegen ist allerdings sehr aufwendig. Diese müssen zunächst sortiert und künftig dann digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden. Eine Sondererhebung in den Finanzämtern im Jahr 2024 ergab, dass in den 13 Finanzämtern des Landes Brandenburg 4,6 Millionen Belege eingingen, deren Vorlage tatsächlich nur zu einem sehr geringen Teil erforderlich war. „Dass alles verursacht enorm viel Aufwand. Ein Aufwand, der unter anderem das Erstellen der Steuerbescheide unnötig verlangsamt. Daher haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen, die auch ganz praktisch zum Bürokratieabbau im Land Brandenburg beiträgt“, hebt der Finanzminister hervor.

Von heute an werden die brandenburgischen Finanzämter daher alle Papierbelege ungeprüft zurücksenden, die zu einer auf Papier abgegebenen Steuererklärung eingereicht werden. Die Rücksendung der ungeprüften Belege erfolgt mit einem Informationsschreiben, in dem erläutert wird, dass es oftmals genügt, vollständige Angaben und detaillierte, verständliche Eintragungen in der Steuererklärung vorzunehmen. Nur auf Anforderung des Finanzamtes hin müssen Belege übermittelt werden.

Finanzminister Crumbach appelliert zugleich auch an die vielen Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung digital einreichen, ebenfalls auf das unaufgeforderte Einsenden von Belegen ob nun in Papier oder digital zu verzichten. „Grundsätzlich gilt: Belege müssen nur auf Anforderung des Finanzamtes hin vorgelegt werden. Wer sich daran halte, trage aktiv zur Entbürokratisierung bei“, hebt Crumbach hervor.

Hintergrund:

Die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen in Brandenburg reicht seit vielen Jahren die Einkommensteuererklärung elektronisch ein, entweder im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware. Im Jahr 2022 lag bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Quote der elektronisch eingereichten Steuererklärungen bei 62 Prozent. Nur 38 Prozent gaben die Einkommensteuererklärung noch auf Papier ab.

Eine elektronische Erstellung der Steuererklärung bietet mehrere Vorteile. Bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Gleiches gilt für Daten aus den Vorjahren. Das spart Zeit. Fehler beim Ausfüllen der Erklärung werden sofort erkannt und es wird auf fehlende Angaben hingewiesen, die sonst zu Nachfragen des Finanzamtes führen würden. Zudem entfallen Ausdruck und Versenden der Steuererklärung per Post an das Finanzamt.

Steuerpflichtige möchten Belege dennoch zusammen mit der Steuererklärung einreichen?

Digital ist das kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt. Digitale Belege können zudem seit Mai dieses Jahres bereits bei der digitalen Erstellung der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2023 mit den dazugehörigen Angaben verknüpft werden. Dabei ist es egal, ob die Erklärung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware erstellt wird. Weitere Infos erhalten Sie auch unter: Video: Belege digital mit ELSTER.

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