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Niedersachsens Finanzämter können Verwaltungsschreiben ab sofort elektronisch zustellen

Niedersächsisches Finanzministerium, Presseinformation vom 30.9.2025

Die niedersächsischen Finanzämter bauen ihr digitales Serviceangebot weiter aus: Ab sofort können Verwaltungsschreiben der Ämter sicher und direkt über das ELSTER-Postfach zugestellt werden, zum Beispiel die Aufforderung zur Vorlage von Belegen, Fristverlängerungen oder Informationsschreiben. Die Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide (etwa zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer) war bereits vorher elektronisch möglich.

Mit dem neuen Angebot entfällt für viele Vorgänge der klassische Postweg. Steuerverwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen profitieren von einer schnelleren, sicheren und zeitgemäßen Kommunikation.

Durch die elektronische Zustellung stehen die Schreiben künftig fast in Echtzeit im ELSTER-Postfach zur Verfügung. Fristen können damit schneller wahrgenommen oder Unterlagen zügiger nachgereicht werden. Das beschleunigt die Verfahren für alle Beteiligten und bringt gleichzeitig durch den wegfallenden Papieraufwand auch einen ökologischen Nutzen – ein spürbarer Beitrag zu nachhaltiger Verwaltungseffizienz und Klimaschutz.

Dazu Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Mit der neuen Möglichkeit, auch Verwaltungsschreiben digital und sicher über ELSTER zu übermitteln, stellen wir die niedersächsischen Finanzämter zukunftsfest und serviceorientiert auf. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies kürzere und zeitgemäße Verfahren und damit einen echten Mehrwert. Wir zeigen, wie mithilfe der Digitalisierung das Verwaltungshandeln nachhaltiger gestaltet und die Prozesse für die Menschen vereinfacht werden können.“

Hintergrund

ELSTER ermöglicht eine lückenlose und sichere Kommunikation von und mit dem Finanzamt. Voraussetzungen für die Nutzung der neuen digitalen Empfangsmöglichkeit sind ein persönliches Nutzerkonto bei ELSTER sowie die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation. Das Angebot der unterstützten Verwaltungsschreiben wird Schritt für Schritt erweitert. Zu Beginn kann es in einzelnen Fällen weiterhin zu Postzustellungen kommen, obwohl eine Einwilligung in die elektronische Kommunikation erteilt wurde. Die Verwaltungsschreiben werden mit denselben hohen Sicherheitsstandards übermittelt wie elektronische Steuerbescheide.

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