Saarland: Projekt Finanzamt 2020 - Umsetzung geht in die nächste Runde
Ministerium für Finanzen und Europa Saarland 17.3.2015, Pressemitteilung
Bis 2020 ist in der Landesverwaltung ein Stellenabbau von insgesamt 2.400 Stellen vorgesehen. Daran beteiligen sich auch die Finanzämter mit 152 Stellen. Im Mai vergangenen Jahres hatte Finanzminister Stephan Toscani mit dem Hauptpersonalrat der Finanzämter, den weiteren Interessenvertretungen und den in der Finanzverwaltung vertretenen Gewerkschaften (DStG und GdFin) die Vereinbarung „Finanzamt 2020“ unterschrieben.
Darin sind die bis 2020 anstehenden organisatorischen Veränderungen beschrieben. Außerdem wurde eine Verständigung über Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erzielt.
„Wir können nicht die gleiche Arbeit mit weniger Personal in den gleichen Strukturen stemmen. Deshalb haben wir eine neue Organisationsstruktur erarbeitet. Ein wichtiges Element ist die Bündelung von gleichen Aufgaben an einem Standort. Diese erlaubt es uns, mit einem verringerten Personaleinsatz die Aufgaben zu erledigen und die Präsenz der Finanzverwaltung in der Fläche zu erhalten“, so Minister Stephan Toscani.
"Den ersten Teil haben wir erfolgreich abgeschlossen, weitere Teilprojekte laufen an", teilte Stephan Toscani weiter mit.
- Die Bewertungsstellen der Finanzämter Homburg und St. Wendel wurden im Oktober 2014 am Finanzamt St. Wendel zusammengefasst. Die weitere Zentralisierung dieser Dienststellen schreitet auch in 2015 und in den Folgejahren sukzessive voran. (Bewertungsstellen stellen den Wert von Grundbesitz fest)
- Im November 2014 erfolgte die Verlagerung der Finanzkasse Merzig zum künftigen Zentralstandort der Finanzkassen beim Finanzamt in Saarlouis, im Februar 2015 wurde die Finanzkasse Saarbrücken am Stadtgraben ebenfalls nach Saarlouis verlagert. Im Mai 2015 steht der gleiche Prozess für die (bisherige) Finanzkasse beim Finanzamt Neunkirchen auf der Agenda.
- Die Betriebsprüfungs- und die Lohnsteueraußenprüfungsstelle Saarlouis wurden im November 2014 an das Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße verlagert; in der zweiten Jahreshälfte 2015 steht zunächst die virtuelle und später auch die organisatorische Eingliederung der Betriebsprüfung von Neunkirchen in das Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße an.
- Im Zuge einer bundesweit einmaligen und richtungsweisenden Kooperation zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf den Gebieten der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer ist zukünftig eine wechselseitige Aufgabenwahrnehmung vorgesehen. Die Bearbeitung der saarländischen Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle erfolgt seit 01. Januar durch Rheinland-Pfalz beim Finanzamt in Kusel.
Die Grunderwerbsteuerstelle des Saarlandes wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 vom Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben – Außenstelle Völklingen – an das Finanzamt Merzig verlagert. Sie wird ab 01. April schrittweise auch die Bearbeitung der rheinland-pfälzischen Grunderwerbsteuerfälle übernehmen.
- In 2015 ist weiterhin die Verlagerung der Arbeitnehmerstellen und der Veranlagungsbezirke der Außenstellen Sulzbach und Völklingen in das Finanzamt Saarbrücken am Stadtgraben vorgesehen. Im Gegenzug wird die Körperschaftsteuerstelle von Saarbrücken nach Völklingen ausgegliedert. Völklingen wird zum zentralen Finanzamt für Körperschaften und Personengesellschaften entwickelt.
- Im Zusammenhang mit und bedingt durch das Projekt „Finanzamt 2020“ gibt es im April auch eine Führungskräfterotation. Hierbei wird es in den Finanzämtern aber auch im Landesamt für zentrale Dienste und dem Ministerium, zu über 20 Veränderungen von Führungskräften des höheren Dienstes kommen. In Zeiten von Stellenanpassungen und Umstrukturierung ist dies vor allem dem dienstlichen Bedürfnis geschuldet, die Fähigkeiten und Erfahrungen des besonders qualifizierten und besoldeten Personals möglichst adäquat einzusetzen. Vor dem Hintergrund der laufenden und noch anstehenden organisatorischen Veränderungen kommen auf viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Veränderungen zu – sei es, dass sie den Dienstort wechseln und längere Anfahrtswege in Kauf nehmen oder, dass sie sich in ein neues Arbeitsgebiet einarbeiten müssen. Zum Gelingen des Gesamtprojektes „Finanzamt 2020“ ist dies unerlässlich. Umso mehr ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit und der Führungsverantwortung, dass sich auch das Führungs- und Spitzenpersonal diesen Veränderungen stellt.