Saarland: Grunderwerbsteuer steigt im Jahr 2015
Saarland - Ministerium für Finanzen und Europa - 18.12.2014, Pressemitteilung
Am 3. Dezember 2014 hat der saarländische Landtag das Haushaltsbegleitgesetz 2015 verabschiedet und den Steuersatz für alle Grundstückskäufe, die sich auf im Saarland belegene Grundstücke beziehen, ab 1. Januar 2015 von 5,5 auf 6,5 Prozent erhöht.
Ob der alte Steuersatz gilt oder der neue richtet sich gesetzestechnisch nach dem Datum „der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs“. Für die Steuerbürger und -bürgerinnen bedeutet das, dass in der Regel das Datum des rechtswirksamen Abschlusses eines Grundstückskaufvertrags vor einem Notar gilt.
Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Steuerbescheid erteilt wird, die Grunderwerbsteuer gezahlt wird oder die Eintragung im Grundbuch erfolgt. D.h., wer bis zum 31. Dezember 2014 einschließlich seinen Grundstückskauf von einem Notar rechtswirksam beurkunden lässt, kommt noch in den Genuss des niedrigeren Steuersatzes von 5,5 Prozent. Verzögerungen bei der Bescheiderteilung oder der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung haben keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes.
Bei Unklarheiten geben die Bediensteten der seit 1. Dezember 2014 zentral zuständigen Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Merzig gerne Auskunft.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt an, an dem der Steuerbescheid erteilt wird, die Grunderwerbsteuer gezahlt wird oder die Eintragung im Grundbuch erfolgt. D.h., wer bis zum 31. Dezember 2014 einschließlich seinen Grundstückskauf von einem Notar rechtswirksam beurkunden lässt, kommt noch in den Genuss des niedrigeren Steuersatzes von 5,5 Prozent. Verzögerungen bei der Bescheiderteilung oder der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung haben keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes.
Bei Unklarheiten geben die Bediensteten der seit 1. Dezember 2014 zentral zuständigen Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts Merzig gerne Auskunft.