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30. Sitzung des Stabilitätsrates am 5. Dezember 2024

Überwachung öffentlicher Haushalte zwischen neuen europäischen Anforderungen und innerstaatlichen Herausforderungen

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 5.12.2024

Der Stabilitätsrat tagte am 5. Dezember 2024 unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Dr. Jörg Kukies, und der Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen.

Er kam in der Sitzung mit seinen Beschlussfassungen zur Einhaltung der Schuldenbremsen von Bund und Ländern sowie zur Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen zwei seiner wichtigen Überwachungsaufgaben nach. Zudem schlossen der Stabilitätsrat und die Freie Hansestadt Bremen eine Vereinbarung zu einem Sanierungsprogramm für den Bremer Haushalt.

Herausfordernde Zeiten für die Haushaltspolitik von Bund und Ländern

Einig waren sich Bundes- und Ländervertreterinnen und -vertreter darüber, dass die Aufstellung tragfähiger Haushalte – und damit die Einhaltung der vom Stabilitätsrat überwachten Regeln und Kennziffern – zunehmend schwieriger würde. Deutschland stehe vor großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen etwa mit Blick auf die Stärkung des Wachstumspotenzials der deutschen Volkswirtschaft. Hierzu gehöre auch die Finanzierung der dafür notwendigen öffentlichen Investitionen.

„Die Arbeit des Stabilitätsrats leistet einen wichtigen Beitrag zur finanzpolitischen Stabilität Deutschlands. Auch im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts spielt der Stabilitätsrat eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung, ob die europäischen Vorgaben eingehalten werden. Tragfähige Staatsfinanzen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Bund, Länder und Kommunen den hohen Investitionsbedarfen begegnen können. Die neuen europäischen Regeln begrenzen das staatliche Ausgabenwachstum und verlangen von uns eine solide Finanzpolitik. Dafür müssen wir die richtigen Prioritäten setzen. Dazu gehört vor allem, dass wir verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes schaffen, damit die deutsche Volkswirtschaft auf den Wachstumspfad zurückkehren kann. Nur so wird es uns gelingen, den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu sichern."Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies

„Die öffentlichen Haushalte sehen sich großen Belastungen gegenüber. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase. Unser Ziel sollte in diesen Zeiten klar sein: Wir müssen finanzielle Spielräume sicherstellen, um notwendige Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung und Infrastruktur zu tätigen und die wirtschaftliche Dynamik zu erhöhen. Bund, Länder und Kommunen müssen in der Lage sein, wichtige Zukunftsaufgaben anzugehen.“Die Ministerin für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen

„Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen strukturellen Krise, die die amtierende Bundesregierung nicht in den Griff bekommen hat. Das Wegbrechen der Steuereinnahmen sorgt in den Länder- sowie Kommunalhaushalten dafür, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden. Das kann so nicht weitergehen.“Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk

Zügige Umsetzung der neuen europäischen Haushaltsüberwachung in Deutschland

Der Stabilitätsrat beriet darüber hinaus über den Stand der Umsetzung der neuen europäischen Haushaltsüberwachung nach der im Frühjahr 2024 erfolgten Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Er nimmt zur Kenntnis, dass die zum Auftakt der neuen europäischen Haushaltsüberwachung erforderliche Einreichung eines mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) bei der Europäischen Kommission und beim ECOFIN-Rat aufgrund der anstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag erst im kommenden Jahr erfolgen kann. Der Stabilitätsrat wird vor Übermittlung des FSP eine Stellungnahme zum Nettoausgabenpfad abgeben. Zudem mahnte der Stabilitätsrat an, dass auch die innerstaatliche Umsetzung im Stabilitätsratsgesetz und Haushaltsgrundsätzegesetz im kommenden Jahr zügig erfolgen müsse, damit der Stabilitätsrat die neue europäische Überwachungsaufgabe im Jahr 2025 auf einer nationalen Rechtsgrundlage ausüben könne.

Bund und Länder halten Schuldenbremse ein

Anhand seines harmonisierten Analysesystems stellte der Stabilitätsrat bei der Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse fest, dass sich für 2023 und 2024 beim Bund und allen Ländern keine Beanstandungen ergeben. Für das Jahr 2025 ergeben sich für den Bund und 15 Länder keine Beanstandungen; ein Land hat aufgrund des noch nicht vorliegenden Haushaltsplanentwurfes keine Daten im harmonisierten Analysesystem für das Jahr 2025 ausgewiesen.

Zwei Länder bei Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen auffällig

Im Rahmen der Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen sind die Ergebnisse für das Saarland auffällig. Vorbehaltlich der Bewertung durch den Evaluationsausschuss geht der Stabilitätsrat davon aus, dass sich diese Auffälligkeit letztlich aus einem Sondereffekt in 2023 ergeben könnte, der keine Haushaltsbelastung darstellt. Der Evaluationsausschuss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit der Prüfung dieses Sachverhalts beauftragt.

Für Bremen weisen die Kennziffern weiterhin auf eine drohende Haushaltsnotlage hin.

Vereinbarung zum Sanierungsprogramm mit der Freien Hansestadt Bremen

Erfolgreich abschließen konnte der Stabilitätsrat auch seine Gespräche mit der Freien Hansestadt Bremen über die Vereinbarung eines Sanierungsprogramms. Mit dem Sanierungsprogramm werden Maßnahmen eingeleitet, um die Haushaltslage Bremens zu verbessern. Ziel ist es, damit die durch den Stabilitätsrat attestierte drohende Haushaltsnotlage in den kommenden Jahren bis spätestens 2028 zu abzuwenden.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de

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