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Grüne zum Erbschaftsteuer-Kompromiss: hochkompliziert und nicht verfassungsfest

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 20.6.2016

Zur Einigung der Regierungskoalition bei der Erbschaftsteuer erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der heutige Kompromiss zur Erbschaftsteuer wird keinen Bestand haben. Die Regelungen werden nochmal komplizierter. Ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Und die Erbschaftsteuer bleibt ungerecht. Sehr hohe Vermögen werden durch ausgedehnte Vergünstigungen am Ende niedriger besteuert als die Mittelschicht.

Die Koalitionseinigung zur Erbschaftsteuer beinhaltet zu weitreichende Verschonungsregeln für die Erben von großen Betriebsvermögen. Genau wegen solch einer Ungleichbehandlung gegenüber Erben von beispielsweise Immobilien hatte das Verfassungsgericht aber die geltende Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese Erbschaftsteuer wird wieder beim Bundesverfassungsgericht enden, sobald der erste Erbe dagegen klagt. So lautete bereits vor Monaten das Urteil von namhaften Juristen in der Anhörung zum Regierungsentwurf. Unter Missachtung der Expertenmeinungen hat die Koalition nun noch weitergehende Ausnahmen für Betriebserben vereinbart. Das ist die Fortführung der bisherigen Regelungen durch die Hintertür.

Wir werden diesem Gesetzentwurf im Bundestag nicht zustimmen. Es wäre auch für den Bundesrat an der Zeit, jetzt die Reißleine zu ziehen. Sollten grün mitregierte Länder zustimmen, dann einzig aus der Erwägung, eine drohende Rechtsunsicherheit für kleine und mittlere Unternehmen zu verhindern. Dies gelingt aber letztlich nur durch einen Neustart für eine einfache, gerechte und verfassungsfeste Erbschaftsteuer. Dass die große Koalition ein Gesetz verabschieden will, dessen Verfassungswidrigkeit absehbar ist, zeigt ihre Handlungsunfähigkeit. Sie ist nicht in der Lage, sich auf konstruktive, gestaltende Steuergesetze zu einigen.
 
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