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Steuervereinfachungsgesetz 2011

Bundesministerium der Finanzen 4.11.2011

Das geltende Steuerrecht ist durch das Bestreben geprägt, der Vielfalt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gerecht zu werden. Damit verbunden ist oftmals eine unübersichtliche Kleinteiligkeit der anzuwendenden Steuergesetze, wodurch der Aufwand für den Steuerzahler bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten steigt. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 (BGBl. 2011 I S. 2131) zielt gemeinsam mit einer Reihe flankierender Maßnahmen darauf ab, die Steuerpraxis zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien.

Auf den Internetseiten des BGBl:

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