SPD: Schäuble muss umgehend neues Gesetz zur Besteuerung der Atomwirtschaft vorlegen
SPD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung Nummer 335 vom 7.6.2017
Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Die Atomwirtschaft muss auch nach dem Kippen der Kernbrennstoffsteuer einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Der Bundesfinanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne vorlegen, welches die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.
„Die Atomwirtschaft muss einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Dies gilt auch nach dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Kernbrennstoffsteuer gekippt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war die Kernbrennstoffsteuer rechtswidrig und durfte vom Bund nicht erhoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Die zwischen 2011 und 2016 erhobenen Steuereinnahmen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro müssen zurückgezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg, welches das Gesetz zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt hat, muss nun über die Vorgaben für die Rückerstattung entscheiden.
Es ist bedauerlich, dass sich die Kernbrennstoffsteuer aufgrund der von Schwarz-Gelb zu verantwortenden handwerklichen Fehler als rechtswidrig herausgestellt hat. Der Finanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne bis zum Jahr 2022 vorlegen, welches die vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Maßstäbe berücksichtigt.“
Die Atomwirtschaft muss auch nach dem Kippen der Kernbrennstoffsteuer einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Der Bundesfinanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne vorlegen, welches die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt.
„Die Atomwirtschaft muss einen angemessenen Finanzierungsbeitrag leisten. Dies gilt auch nach dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Kernbrennstoffsteuer gekippt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war die Kernbrennstoffsteuer rechtswidrig und durfte vom Bund nicht erhoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde rückwirkend für nichtig erklärt. Die zwischen 2011 und 2016 erhobenen Steuereinnahmen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro müssen zurückgezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg, welches das Gesetz zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorgelegt hat, muss nun über die Vorgaben für die Rückerstattung entscheiden.
Es ist bedauerlich, dass sich die Kernbrennstoffsteuer aufgrund der von Schwarz-Gelb zu verantwortenden handwerklichen Fehler als rechtswidrig herausgestellt hat. Der Finanzminister muss jetzt umgehend ein neues Gesetz zur Besteuerung der Atomkonzerne bis zum Jahr 2022 vorlegen, welches die vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Maßstäbe berücksichtigt.“