BMF: Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bei der Übertragung betrieblichen Vermögens
Bundesministerium der Finanzen, Auszug aus dem Monatsbericht des BMF Januar 2017 vom 27.01.2017
- Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 umgesetzt.
- Ziele der in Kraft getretenen Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen im Fall der Unternehmensnachfolge.
- Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen im Bewertungsgesetz und im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz dar.
- Einleitung
- Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren
- Vorwegabschlag bei familiengeführten Unternehmen
- Verwaltungsvermögen und dessen Besteuerung
4.1 Bisheriges Recht
4.2 Neues Recht - Investitionsklausel und Altersversorgungsverpflichtungen
- Verschonungskonzept
6.1 Wahl zwischen Regelverschonung und Optionsverschonung
6.2 Lohnsummenregelung
6.3 Wahl zwischen Verschonungsbedarfsprüfung und Abschmelzmodell - Konsolidierung
- Stundung
- Rückwirkung der Neuregelung
1 Einleitung
Der Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicherheit für Unternehmen im Fall der Unternehmensnachfolge waren die Ziele der in Kraft getretenen Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (BGBl. I 2016 S. 2464), mit denen die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Dezember 2014 umgesetzt wurden. Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 ergeben sich wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht, die nachfolgend dargestellt werden.
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