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Bundeskabinett beschließt den 30. Subventionsbericht

Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 17/2025 vom 10.9.2025

Das Bundeskabinett hat den Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der auf den Bund entfallenden Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2023 bis 2026 beschlossen. Der Bericht berücksichtigt den vom Bundeskabinett am 30. Juli 2025 beschlossenen Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2026. Es bestehen hohe Investitionsbedarfe. Gleichzeitig bedarf es angesichts der haushaltspolitischen Herausforderungen insbesondere ab dem Jahr 2027 einer umfassenden Überprüfung aller Subventionen und der Konsolidierung der Förderpolitik. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Hier sind alle Ministerien aufgefordert, ihren Beitrag zu notwendigen Einsparungen zu leisten.

Das Subventionsvolumen steigt im Berichtszeitraum von 45 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 77,8 Mrd. Euro im Jahr 2026. Der Anstieg der Gesamtsumme der Subventionen ist maßgeblich darin begründet, dass erstmals im Berichtszeitraum der EEG-Finanzierungsbedarf durch den Bundeshaushalt finanziert wird. Der Haushaltsansatz für den EEG-Finanzierungsbedarf ist von vormals null auf 18,5 Mrd. Euro im Jahr 2024 gestiegen. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten zu entlasten.

Das Volumen der veranschlagten Finanzhilfen ist seit 2024 etwa konstant geblieben. Die auf den Bund entfallenden Mindereinnahmen durch Steuervergünstigungen sinken demgegenüber von 19,7 Mrd. Euro im Jahr 2023 auf 18,4 Mrd. Euro im Jahr 2026.

Zu beachten ist, dass im Berichtszeitraum Ist-Zahlen der Jahre 2023/24 neben Soll-Zahlen der Jahre 2025/26 dargestellt werden. Die Erfahrung vergangener Berichte zeigt, dass die tatsächliche Verausgabung der Finanzhilfen (Ist-Zahlen) deutlich niedriger liegt als die Veranschlagung (Soll-Zahlen). Dies ist auch für die veranschlagten Subventionen in 2025/26 zu erwarten.

Förderschwerpunkte sind Impulse für den ökologischen und digitalen Wandel und soziale Aspekte. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs und Gebäudebestands, zur Förderung des Wasserstoffhochlaufs, der Mikroelektronik und des sozialen Wohnungsbaus. Rund 90 Prozent des Finanzhilfevolumens trägt zu Umwelt- und Klimaschutzzielen bei.

Neben hohen Investitionsbedarfen gibt es angesichts der Herausforderungen in zukünftigen Bundeshaushalten bei Subventionen erheblichen Konsolidierungsbedarf. Dies ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Subventionen müssen fortwährend systematisch unter gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Aspekten gemäß den Subventionspolitischen Leitlinien und auf ihren Beitrag zu wachstums- und verteilungspolitischen Zielen überprüft werden. Für diesen laufend stattfindenden Prozess leistet der 30. Subventionsbericht einen wichtigen Beitrag.

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