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Füracker: Effizienter, bürgerfreundlicher und zukunftsorientiert – Bayerns Finanzämter stellen sich neu auf

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 372 vom 5.12.2025

Beginn der Strukturoptimierung der bayerischen Steuerverwaltung in Mittelfranken ab Januar 2026 // vorhandener hoher Digitalisierungsgrad der Steuerverwaltung ist Schlüssel für Reform

„Wir machen unsere bayerischen Finanzämter fit für die Zukunft! Ab Januar 2026 gilt: ‚Wir stellen uns neu für Sie auf!‘ – Unsere bayernweite Strukturoptimierung startet mit zunächst drei neuen Finanzämtern in Mittelfranken. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne, serviceorientierte und zukunftsfähige Finanzverwaltung: Bürgerfreundlichkeit und Effizienz haben oberste Priorität! Die Interessen und Bedürfnisse unserer Beschäftigten sowie unserer Bürgerinnen und Bürger stehen im Mittelpunkt. Durch Aufgabenspezialisierung, kürzere Kommunikationswege, die Stärkung kleinerer Standorte und die damit verbundenen Entwicklungschancen für die Beschäftigten wird die Effizienz insgesamt weiter erhöht. Gleichzeitig bleibt die Steuerverwaltung selbstverständlich flächendeckend präsent und sorgt weiterhin mit Servicezentren vor Ort in allen Regionen für eine bürgernahe Versorgung!“, kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.

„Voraussetzung und Basis für die Reform ist der hohe Digitalisierungsgrad in unserer Steuerverwaltung. Vom Eingang der Steuererklärung und der Einreichung von Belegen, über die Bearbeitung bis hin zur elektronischen Bekanntgabe – unsere Prozesse sind zu 100 Prozent digital möglich! Die Steuerverwaltung gilt bereits heute als digitalste aller Verwaltungen – sowohl intern als auch mit den Bürgerinnen und Bürgern setzen wir auf digitale Kommunikation: Mit rund 24 Millionen aktiven Benutzerkonten ist ELSTER das erfolgreichste eGovernment-Verfahren Deutschlands – made in Bavaria!“, so Füracker weiter.

Die bayernweite Strukturoptimierung der Steuerverwaltung startet ab 1. Januar 2026 in der Modellregion Mittelfranken. Aus den bisher elf Finanzämtern und zwei Außenstellen in der Region Mittelfranken werden insgesamt drei Finanzämter mit mehreren Standorten.

Die bisherigen Finanzämter
• Ansbach (mit Außenstellen Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber),
• Fürth,
• Gunzenhausen und
• Uffenheim
bilden zukünftig das Finanzamt Mittelfranken-West.

Die bisherigen Finanzämter
• Erlangen (mit Bearbeitungsstelle Waldmünchen),
• Hersbruck,
• Hilpoltstein und
• Schwabach
werden zum Finanzamt Mittelfranken-Ost.

Die bisherigen Finanzämter
• Nürnberg-Nord (mit Bearbeitungsstelle Obernburg),
• Nürnberg-Süd (mit Bearbeitungsstelle Bad Königshofen) und
• Zentralfinanzamt Nürnberg
werden zum Finanzamt Nürnberg.

Die bisherigen Standorte und die entsprechenden Arbeitsplätze für die Beschäftigten bleiben auch zukünftig erhalten.

Die Strukturoptimierung bietet zahlreiche Vorteile. So bleibt beispielsweise bei einem Umzug innerhalb des Finanzamtsbezirks die bisherige Steuernummer weiterhin gültig. Finanzamtswechsel und Steuernummernwechsel werden dadurch umfangreich reduziert.

Die Arbeitsprozesse der bayerischen Finanzämter sind bereits sehr gut digitalisiert und werden stetig weiter optimiert. So gehen über 80 Prozent der Einkommensteuererklärungen bereits digital beim Finanzamt ein – davon ein Großteil über das Online-Portal Mein ELSTER. Auch die Einreichung von Belegen sowie die Anforderung weiterer Unterlagen bei den Steuerpflichtigen ist über ELSTER möglich. Durch die umfassenden digitalen Möglichkeiten wird perspektivisch auch die Effizienz gesteigert – die Bürgerinnen und Bürger profitieren von kürzeren Abstimmungswegen und damit im Ergebnis auch schnelleren Bearbeitungszeiten. Der Service von ELSTER wird zudem immer weiter ausgebaut.

Bürgerinnen und Bürger können selbstverständlich weiterhin die Serviceangebote vor Ort wahrnehmen oder beispielsweise ihre Post in den jeweiligen Briefkasten einwerfen beziehungsweise im Servicezentrum ihre Anliegen besprechen. Auch die telefonische Erreichbarkeit der Ansprechpartner sowie die jeweilige Zuständigkeit bleiben vorerst unverändert. Darüber hinaus haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Möglichkeit, ihre Anliegen einfach, unkompliziert und bequem über die digitale Plattform ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.

Die organisatorische und technische Zusammenführung der gleichberechtigten Standorte wird schrittweise durchgeführt und kann daher auch nach Gründung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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