Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen BFH-Beschluss.
Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für den Bund der Steuerzahler und Haus & Grund steht fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt.
Der Bundesfinanzhof hat die Beschwerden des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen. Es verbleibt somit bei der Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Grundsteuerwertbescheide für die Eigentümer (das klagende Ehepaar). Da diese von der Vollziehung ausgesetzt sind, müssen auch die künftig ergehenden Grundsteuerbescheide als Folgebescheide von der Vollziehung ausgesetzt werden. Die Eigentümer müssen zunächst keine neue Grundsteuer zahlen.
Unser Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
Quelle: steuerzahler.de
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