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Bundesregierung: So wirkt die Mehrwertsteuersenkung auf Gas

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26. August 2022

Mit der neuen Gasbeschaffungs-Umlage steigen die Preise in Deutschland noch stärker. Die Bundesregierung entlastet deshalb die Menschen bei der Mehrwertsteuer. Ab Oktober soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen – befristet bis März 2024. Wie wird sich die Steuersenkung auswirken? Und wie wird sie bei den Menschen ankommen? Fragen und Antworten.

Wozu gibt es die Gasbeschaffungs-Umlage?

Infolge seines Angriffskrieges auf die Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen an Europa reduziert. Gasimporteure stehen nun vor erheblichen Kosten und finanziellen Verpflichtungen: Sie müssen schnell Ersatz aus anderen Quellen beschaffen, um nicht selbst gegen ihre Kundinnen und Kunden vertragsbrüchig zu werden. Zudem ist Gas durch die Reduzierung der russischen Lieferungen ein knappes Gut geworden, sodass sich der Preis sehr stark erhöht hat.

Damit diese immensen Kosten für die Ersatzbeschaffung langfristig gestemmt werden können, müssen sie ab Oktober teilweise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Das ist notwendig, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und Insolvenzen zu verhindern. Alle Gasnutzerinnen und -nutzer zahlen – befristet bis März 2024 – über die Gasbeschaffungs-Umlage zunächst 2,4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich. Hinzu kommen eine Bilanzierungs- und eine Speicherumlage. Auf die Umlagen fällt Mehrwertsteuer an.

Was genau plant die Bundesregierung?

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass die Menschen in Deutschland durch die Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen nicht zusätzlich belastet werden. Deshalb wird sie die Mehrwertsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von 19 Prozent auf 7 Prozent senken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll solange gelten, wie die Gasbeschaffungs-Umlage erhoben wird – also vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

Die Gaskundinnen und -kunden werden durch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf den gesamten Gasverbrauch höher entlastet, als sie durch eine reguläre Mehrwertsteuerbelastung auf die Gasbeschaffungs-Umlage belastet worden wären.

Warum ist die Gasbeschaffungs-Umlage nicht steuerfrei?

Eine direkte Steuerbefreiung der Gasbeschaffungs-Umlage ist europarechtlich nicht möglich. Deshalb hat sich die Bundesregierung für eine generelle - und bis zum 31. März 2024 befristete - Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entschieden. Um den Umsetzungsaufwand zu begrenzen, wird der schon bestehende ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent genutzt.

Auf diese Weise werden die Bürgerinnen und Bürger nicht nur von der zusätzlichen Mehrwertsteuer entlastet, sondern auch um einen Teil der Umlage selbst. Gerade für Haushalte mit geringeren Einkommen, bei denen die Heizkosten besonders zu Buche schlagen, stellt dies eine wichtige und sozial gerechte Entlastung dar.

Wie wird die Entlastung bei den Bürgern ankommen?

Indem die Bundesregierung den schon bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent nutzt, stellt sie sicher, dass die Senkung schnell bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Bundeskanzler Olaf Scholz erwartet, dass die Gasversorgungsunternehmen die Mehrwertsteuersenkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben: „Das werden wir auch sehr klar kommunizieren.“

Wie wirkt die Steuersenkung?

Nach Berechnungen der Bundesregierung [*] belaufen sich die Kosten für die ab Oktober geltenden Gasumlagen auf insgesamt circa 660 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr. Durch die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent wird dieser Haushalt im Gegenzug um knapp 400 Euro im Jahr entlastet. Die Gasumlagen helfen den Gasimporteuren, die hohen Ersatzbeschaffungskosten zu finanzieren und dadurch die Versorgungssicherheit für unser Land zu erhalten.

[*] Berechnungsbasis: Gaspreis netto 13,5 ct/kWh, Gasumlagen netto 3,1 ct/kWh (Gasbeschaffungsumlage 2,4 ct + Gasspeicherumlage 0,1 ct + Bilanzierungsumlage 0,6 ct)

Die Entlastungswirkung hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel von der Entwicklung des Gaspreises, dem Gasverbrauch und Schwankungen bei der Gasbeschaffungs-Umlage.

Ist die Steuersenkung schon beschlossen?

Auf welche Waren der ermäßigte Mehrwertsteuersatz anfällt, regelt Paragraf 12 des Umsatzsteuergesetzes. Um diese Vorschrift zu ändern, sind Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat nötig. Die Länder sprechen mit, weil ein Teil der Mehrwertsteuereinnahmen an sie fließt.

Die Bundesregierung berät aktuell über den Umsetzungsweg. Es liegt noch keine Entscheidung vor, ob es ein eigenes Gesetzgebungsverfahren geben wird oder ein laufendes Verfahren genutzt werden soll. Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass die Steuersenkung pünktlich wirkt.

Wird es weitere Entlastungen geben?

Ziel der Bundesregierung ist es, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und zugleich die Menschen mit kleinen Renten und kleinen Einkommen besonders im Blick zu behalten. Deshalb wird es zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen, die bisher ergriffen wurden, weitere Entlastungen geben.

Soziale Ausgewogenheit wird dabei eine große Rolle spielen. Die Bundesregierung arbeitet unter Hochdruck an einem dritten, breit angelegten und sozial gerechten Entlastungspaket, das alle Bevölkerungsgruppen einschließt. Die Einzelheiten werden zurzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Quelle: Bundesregierung

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