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Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Nichtbeanstandungsgrenzen für die Altenteilsleistungen in den VZ 2014 bis 2019 mitgeteilt.
www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Land-_und_Forstwirte/Altenteilsleistungen.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x