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BZSt: Fragen und Antworten zum Austausch von Steuergestaltungen DAC 6

Bundeszentralamt für Steuern 11. September 2020

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht. Dies betrifft insbesondere folgende Fragen:

  • Kann ich eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nutzen?
  • Meine BZSt-Nummer beginnt mit BZ5, ich möchte aber den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen. Was ist zu beachten?
  • Kann ich mehrere BZSt-Nummern beantragen?
  • Ich habe zu meiner vorhandenen BZSt-Nummer im BOP ein neues Benutzerkonto angelegt und möchte darüber grenzüberschreitende Steuergestaltungen melden. Was muss ich beachten?
  • Ich möchte eine Meldung für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft) abgeben. Muss ich für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer beantragen?
  • Wie muss ein Nutzer mit Nicht-EU Intermediär eine Gesamtlieferung einer marktfähigen Gestaltung technisch melden?
  • Ich bin Datensender*in, aber weder Intermediär noch Nutzer. Wo gebe ich meine Kontaktdaten im BOP-Formular ein?
  • Kann ich die Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung formlos per E-Mail bzw. Post/Fax abgeben?
  • Muss ich dem Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, dass keine Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorliegt?
  • Besteht eine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung oder ist eine solche Funktionalität in Planung?
  • Kann ich bei einer Korrekturlieferung den Übermittlungsweg (BOP oder ELMA) wechseln?

Die Fragen und Antworten können auf der Internetseite des BZSt abgerufen werden.