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BZSt: Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung

Bundeszentralamt für Steuern, aktuelle Meldung vom 28.10.2021

Die Steuererklärung im Verfahren OSS-EU Regelung ist vierteljährlich elektronisch an das BZSt zu übermitteln.

Nach Absenden der Steuererklärung erfolgt eine Überprüfung der eingegebenen Daten. Sofern die Daten unplausibel sind, besteht Handlungsbedarf.

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bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021_Kurmeldungen/20211028_steuererklaerung_oss_eu_regelung.html

Quelle: bzst.de

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