BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025
Bundesministerium der Finanzen 20. Januar 2025, IV D 4 - S 3225/00006/006/003 (DOK: COO.7005.100.3.11112470)
Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100) | |
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG |
Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
183,3 | 186,7 |
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.