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BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025

Bundesministerium der Finanzen 20. Januar 2025, IV D 4 - S 3225/00006/006/003 (DOK: COO.7005.100.3.11112470)

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regel­herstellungs­kosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2025 veröffentlichten Preisindizes für die Bau­wirt­schaft (Preis­indizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäuden; Jahres­durchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungs­stichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
183,3 186,7

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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