2 Anlagen
Bislang sah das amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine keine Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO vor. Durch die vorgenommene Erweiterung des Vollmachtmusters für Lohnsteuerhilfevereine wird eine solche Vertretungsbefugnis nun - im Rahmen der Befugnis nach § 4 Steuerbereinigungsgesetz (StBerG) - nun ermöglicht.
Amtliches Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine;
Erweiterung um eine Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren und Anpassung des Merkblatts
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I.
Das amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren nach §§ 179 ff. AO erweitert. Die Neufassung des amtlichen Musters (Anlage 1) ermöglicht es Lohnsteuerhilfevereinen, eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Feststellungsverfahren nach § 179 ff. AO nach § 80a Absatz 3 AO den Landesfinanzbehörden mitzuteilen. Eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Feststellungsverfahren nach § 179 ff. AO liegt immer vor, wenn in Zeile 15 das Feld „Feststellungsverfahren i. S. d. §§ 179 ff. AO“ nicht angekreuzt ist. Das neugefasste Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine ist ab sofort der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO zugrunde zu legen.
Außerdem wurde das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen einerseits rein redaktionell und andererseits wegen der vorgesehenen Änderung des Steuerberatungsgesetzes angepasst (siehe Anlage 2).
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