FG des Saarlandes: Die Klagebefugnis einer zum Vorverfahren Hinzugezogenen wird durch eine potentielle Unrechtmäßigkeit der Hinzuziehung nicht ausgeschlossen
Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 16. Mai 2018, 2 K 1020/18; SIS 18 11 19 (Veröffentlicht am 21.8.2018)
(§§ 360 Abs. 3, 174 Abs. 5, 367 Abs. 2 Satz 3, 119 AO)
Eine stattgebende Einspruchsentscheidung in Kindergeldangelegenheiten ist nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn die Höhe des Kindergeldes aus dem Tenor oder der Begründung ersichtlich ist.