Steuerabkommen mit Bermuda
Deutscher Bundestag 26.06.2012, hib Nr. 315
Deutschland und die zum britischen Überseegebiet gehörende Inselgruppe Bermuda wollen bei Steuerverfahren in Zukunft besser zusammenarbeiten. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juli 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bermuda über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/10043 [pdf]) vorgelegt. Bermuda habe den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke anerkannt. Das geschlossene Steuerabkommen mit Bermuda enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, schreibt die Bundesregierung.