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Faktor berechnen

Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören, hat das Finanzamt gem. § 39 f EStG auf Antrag beider Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen. Diesen Faktor können Sie hier berechnen. Alternativ bekommen Sie angezeigt, wie sich die Wahl der Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V auswirkt.
 
Faktorrechner
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