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BMF: Das ändert sich zum Jahresbeginn 2021 bei der Steuer

Das ändert sich 2021
Wichtige Neuerungen im Überblick

Bundesministerium der Finanzen 21.12.2020

Zum Jahreswechsel wird einiges anders. 2021 ist für alle mehr drin: für Bürger*innen und Familien, Unternehmen und Anleger*innen – und den Klimaschutz.

Familien stärken

Um die finanzielle Lage insbesondere von Familien zu stärken, hat die Bundesregierung für das Jahr 2021 eine ganze Reihe von neuen Maßnahmen und Regelungen beschlossen:

  • Mehr Kindergeld
    + 15 Euro pro Kind/Monat
  • Mehr Kinder- und Betreuungsfreibetrag
    + 288 Euro
  • Mehr steuerlicher Grundfreibetrag
    + 336 Euro auf 9.744 Euro
  • Mehr drin ohne Soli
    Für 90 Prozent der bisherigen Soli-Zahler*innen entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig.
  • Mehr für Menschen mit Behinderung
    Die Behinderten-Pauschbeträge werden dauerhaft verdoppelt.
  • Mehr Lohn muss sich lohnen
    Damit Lohnsteigerungen auch im Geldbeutel der Bürger*innen ankommen, wird der Effekt der „kalten Progression“ im Einkommensteuertarif für 2021 und 2022 ausgeglichen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Beispielrechnungen für die finanzielle Besserstellung von insbesondere Familien zum 1. Januar 2021 finden Sie hier.

Mobil machen fürs Klima

Klimaschutz geht uns alle an. Wir machen mehr davon möglich – mit einer Finanzierung von Maßnahmen, die dem Klima helfen.

  • Mehr Innovationsprämie
    Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2021 verdoppelt.
  • E-Fahrzeuge länger steuerfrei
    Die Befreiung für reine E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer wird bis Ende 2030 verlängert.
  • E-Flotten fördern
    Das Programm „Sozial & Mobil“ unterstützt soziale Dienstleister mit 200 Millionen Euro beim Umstieg auf Elektromobilität.
  • Neue Kfz-Steuer belohnt klimafreundlichere Modelle
    Die Berechnung für Pkw wird stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet.
  • Sozial ausgewogene CO2-Bepreisung
    Die Einführung einer CO2-Bepreisung hilft, Innovationen in kohlenstoffarme Technologien anzuregen. Einnahmen werden zum großen Teil den Bürger*innen zurückgegeben.

Weitere Infos finden Sie hier.

Beschäftigten und Unternehmen helfen

Damit Bürger*innen und Unternehmen weiter gut durch die Corona-Pandemie kommen und Beschäftigung gesichert wird, gehen die Hilfen weiter und neue kommen dazu:

  • Die Überbrückungshilfe III bringt mehr
    Mit sehr viel höherer Förderung für deutlich mehr Unternehmen, der Neustarthilfe für Soloselbstständige, gezielten Hilfen für die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie die Reisebranche und vielen weiteren Verbesserungen.
  • Homeoffice wird steuerlich absetzbar
    Mit einer Homeoffice-Pauschale von 5 Euro je Tag an bis zu 120 Heimarbeitstagen.
  • Aufstocken der Kurzarbeit bleibt steuerfrei
    Mit einer Verlängerung der Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021.
  • Steuerfreier Corona-Bonus geht in die Verlängerung
    Mit der Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten im ersten Halbjahr 2021 noch einen besonderen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuerfrei zukommen zu lassen.
  • Das verlängerte KfW-Sonderprogramm bleibt
    Mit vereinfachten Voraussetzungen, verbesserten Konditionen und Sicherheiten vom Bund für schnelle Liquidität.

Weitere Infos zu Corona-Hilfen finden Sie hier.

Alles rund um das Konjunkturprogramm lesen Sie hier.

Mehr Schutz gegen Finanzmarktrisiken

Wir sorgen dafür, dass Steuerzahler*innen nicht für Banken in die Bresche springen müssen und dass Anleger*innen besser vor zu großen Risiken geschützt sind.

  • Mehr Schutz vor Verlusten
    Mit stärkerer Pflicht für Gläubiger*innen und Eigentümer*innen von Banken, für Verluste geradezustehen und so Steuerzahler*innen zu schützen.
  • Mehr Widerstandskraft für Banken
    Mit härteren Anforderungen an die Mindestausstattung von Finanzhäusern mit finanziellen Reserven.
  • Mehr Hürden bei riskanten Anlageprodukten
    Mit hohen Mindestanlagesummen für Anleger*innen bei besonders risikoreichen Anlageformen wie Nachranganleihen.
  • Mehr Augenmaß bei Regulierung
    Mit Entlastung von kleinen und mittleren Banken von zu vielen Vorschriften.

Weitere Infos finden Sie hier.

Quelle: bundesfinanzministerium.de

Auf den Internetseiten des BMF:

Die wich­tigs­ten steu­er­li­chen Än­de­run­gen 2021

  • „Vielen Dank für die stets freundliche und konstruktive Betreuung durch Ihr Haus“

    Horst Flick, Groß- und Konzernbetriebsprüfer in Hessen

  • „Irgendwann innerhalb dieser 20 Jahre habe ich es einmal mit einem anderen Anbieter versucht. Das war aber gleich wieder vorbei. Nachher wusste ich SIS erst richtig zu schätzen.“

    Brigitte Scheibenzuber, Steuerberaterin, 84137 Vilsbiburg

  • „Ihre Datenbank ist eigentlich schier unerschöpflich und ich arbeite sehr gern damit. Ein großes Lob für die leichte Handhabung, die vielfachen Suchmöglichkeiten und überhaupt.“

    Ingrid Nigmann, Kanzlei Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, 39112 Magdeburg

  • „Wir benutzen mit größter Zufriedenheit Ihre Datenbank, sie stellt wirklich eine enorme Erleichterung im täglichen Arbeitsleben dar.“

    Schneider, Siebert & Kulle, Partnerschaftsgesellschaft, 60486 Frankfurt

  • „Ich möchte nicht versäumen, Sie für die ‘SteuerMail’ zu loben. Die Aktualität und die Auswahl der Themen ist wirklich sehr gut.“

    Frank Zoller, Rechtsanwalt und Steuerberater, 75179 Pforzheim

  • „Sie haben offensichtlich die Bedürfnisse des steuerberatenden Berufs bei seiner Arbeit richtig eingeschätzt. Die Zuordnung der verschiedenen Dokumente zur jeweiligen Rechts-Vorschrift ist schlichtweg genial. Auch der Hinweis auf weitere Kommentare und Aufsätze ist außerordentlich wertvoll.“

    Willi Besenhart, Steuerberater, 81739 München

  • "Es macht wirklich Spaß mit Ihrer Datenbank zu arbeiten."

    Robert Kochs, Steuerberater, 52074 Aachen

  • "Ich bin sehr zufrieden. Die Datenbank ist äußerst hilfreich, Preis-Leistungsverhältnis stimmt."

    Erika Dersch, Steuerberaterin, 82431 Kochel am See

  • "Bin von Anfang an begeisterter Anwender und möchte SIS nicht mehr missen."

    Harald Dörr, Steuerberater, 63571 Gelnhausen

  • "Die SIS-Datenbank ist hervorragend; m.E. besser als die von den Finanzbehörden in BW verwendete Steuerrechtsdatenbank."

    Wolfgang Friedinger, 89077 Ulm

  • "Sehr gut ist die SteuerMail mit den Anlagen und die Internetseite mit den aktuellen Themen!"

    Karin Pede, IHR-ZIEL.DE GmbH, 91320 Ebermannstadt

  • "Mit Ihrer SIS-Datenbank bin ich seit Jahren sehr glücklich, hat mir schon sehr viel geholfen und der Preis ist nach wie vor sehr zivil für diese feine Geschichte."

    G. Grisebach, Steuerberaterin

  • "Auf vieles kann man verzichten - auf SIS niemals! Herzlichen Glückwunsch zur aktuellen SIS-Datenbank, vielen Dank für Ihren äußerst aktuellen Informations-Service"

    Friedrich Heidenberger, Steuerberater, 90530 Wendelstein

  • "Ihre Datenbank ist konkurrenzlos benutzerfreundlich."

    Godehard Wedemeyer, 47807 Krefeld

  • "Ich bin sehr zufrieden - rundum ein Lob von meiner Seite. Ich nutze die SIS-Datenbank schon seit vielen Jahren und finde sie sehr, sehr gut."

    Reinhard Geiges, Finanzbeamter, 70173 Stuttgart

  • "Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das funktioniert, wie alles bei Ihnen, wunderbar. An dieser Stelle mal ein großes Lob an das gesamte Team. Ich bin wirklich froh, dass es Sie gibt."

    Uwe Lewin, Geschäftsführer Exacta Steuerberatungs GmbH, 07546 Gera

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