Die elektronischen Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt und AO
Sie funktionieren wie ein klassisches Veranlagungs-Handbuch! Nur eben super-bequem am PC - und mit einzigartigen Vorteilen:
- Alle dazugehörigen Gesetzgebungsmaterialien sofort auf Knopfdruck präsent
- Alle dazugehörigen Urteile sofort auf Knopfdruck präsent
- Alle dazugehörigen Verwaltungsanweisungen sofort auf Knopfdruck präsent
- Laufende Aktualisierung

Ein Instrument, das viel bequemer ist als die gedruckten Versionen!
- Ersetzt teure klassische Handbücher
- Bietet viel höheren Bedienkomfort
- Kostet keinen Cent extra!
"Von Ihrer Datenbank bin ich begeistert und empfehle sie regelmäßig – auch Steuerberatern – weiter."
Franz Grevenbrock, Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, 48683 Ahaus
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Das Handbuch startet mit dem Inhaltsverzeichnis
Nehmen wir an, Sie suchen Infos zu § 5. Dann einfach auf den Link '§ 5' klicken!
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Sie landen sofort bei der Normalansicht von § 5.
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Geänderte Passagen sind wie üblich durch hochgestellte Fußnotenverweise gekennzeichnet.
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Jetzt wollen Sie die Rechtsprechung zu § 5 sehen.
Einfach auf den Link 'Rechtsprechung, Verwaltung, Literatur' klicken!
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Sie landen am Beginn der Nachweise zu Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur.
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Jetzt wollen Sie den Richtlinienabschnitt sehen.
Ein Klick auf den entsprechenden Link (z.B. R 5.2) genügt!
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Jetzt wollen Sie den zugehörigen Hinweis sehen. Ein Klick auf 'H 5.2' genügt!
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Sie landen sofort beim Hinweis zu R 5.2 KStR.
Jetzt möchten Sie wissen, ob das Steueränderungsgesetz 2015 hier Änderungen gebracht hat. Dazu gehen Sie mit einem Klick auf den entsprechenden Link zurück zur Normalansicht
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Sie gelangen wieder zurück zur Normalansicht des § 5 und können von hier sofort weiter zu den Änderungsnachweisen
Einfach auf den Link 'Änderungsansicht mit Materialien' klicken!
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In der Änderungsansicht sind Änderungen deutlich durch Unterstreichung bzw. Durchstreichung gekennzeichnet.
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Dazugehörige Materialien sind ebenfalls aufgeführt.
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Jetzt wollen Sie sehen, ab wann die Änderungen anzuwenden sind
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Auf diese Weise gelangen Sie zur zeitlichen Anwendungsvorschrift des § 5.
Jetzt wollen Sie wissen, mit welchem Änderungsstand Sie arbeiten? Wieder einfach nur auf den entsprechenden Link ('letzte Änderung') klicken!
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Die gewünschte Info erscheint sofort auf dem Bildschirm
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