Bayerisches LfSt: Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern, Stand: Mai 2021
- Umsatzsteuerbefreiungen
1.1. § 4 Nr. 23 UStG (beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL)
1.2. § 4 Nr. 25 UStG
1.3. § 4 Nr. 18 UStG - Umsatzsteuerpflicht
2.1. Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
2.2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % (bzw. 5 %) für Umsätze, die nach dem 30.06.2020
ausgeführt wurden bzw. werden
2.3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Umsätze, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden
Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten unterliegen je nach Organisationsform der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen Begünstigungsformen in diesem Bereich gegeben werden.
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Auf den Internetseiten des Bayerischen LfSt:
Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
(PDF, 7 Seiten, 249 kB)