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BMF: Umsatzbesteuerung von Dialyseleistungen

Änderung des Abschnitts 4.14.5 UStAE aufgrund der Einführung des § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe hh UStG durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) vom 22. Dezember 2014

Bundesministerium der Finanzen 7. Dezember 2017, III C 3 - S 7170/11/10008 (DOK 2017/0999522)

Durch Artikel 9 Nummer 2 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG) vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) wurde der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG erweitert. Nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe hh (neu) UStG sind seit dem 1. Januar 2015 auch Einrichtungen begünstigt, mit denen Verträge nach §§ 127 i.V.m. 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 4.14.5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 - III C 2 - S 7124/07/10002 006 (2017/1007149) -, BStBl I Seite xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird im zweiten Spiegelstrich die Angabe "Doppelbuchstaben aa bis gg" durch die Angabe "Doppelbuchstabe aa bis hh" ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe "Doppelbuchstabe hh" durch die Angabe "Doppelbuchstabe ii" ersetzt.

2. Nach Absatz 22 wird folgende Zwischenüberschrift und folgender Absatz 22a eingefügt:

"Dialyseeinrichtungen (§ 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe hh UStG)

(22a) Einrichtungen, die nicht bereits nach § 95 SGB V als Dialysezentren zugelassen sind, mit denen aber Verträge nach § 127 i. V. m. § 126 Abs. 3 SGB V über die Erbringung nichtärztlicher Dialyseleistungen bestehen, sind mit ihren entsprechenden Dialyseleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe hh UStG von der Umsatzsteuer befreit.
"

3. In der Zwischenüberschrift vor Absatz 23 wird die Angabe "Doppelbuchstabe hh" durch die Angabe "Doppelbuchstabe ii" ersetzt.

4. In Absatz 23 Satz 2 UStAE die Angabe "Doppelbuchstabe hh" durch die Angabe "Doppelbuchstabe ii" ersetzt.

5. In Absatz 24 Satz 2 wird die Angabe "Doppelbuchstabe aa bis gg" durch die Angabe "Doppelbuchstabe aa bis hh" ersetzt.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 erbracht wurden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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