BMF: Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika
Abschluss einer nach Artikel 3 Absatz 6 des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen FATCA-Abkommens vom 31. Mai 2013 getroffenen Abmachung
Bundesministerium der Finanzen 16. Dezember 2015, IV B 6 - S 1316/11/10052 :040 (DOK 2015/1045591)
1 Anlage
Anliegend übersende ich die mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abmachung vom 30. November 2015 zum FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013. Die Abmachung gilt als Vereinbarung im Sinne des Artikels 3 Absatz 6 des FATCA-Abkommens vom 31. Mai 2013.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Anlage
ABMACHUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND