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Bundestag: Steuerliche Förderung von Fahrrädern

Deutscher Bundestag (Petitionen/Ausschuss) 9.6.2021 (hib 765/2021)

Der Petitionsausschuss spricht sich für eine steuerliche Förderung von Fahrrädern aus. In der Sitzung am Mittwoch empfahl der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, eine Petition mit der Forderung nach Anhebung der steuerlichen Pkw-Kilometerpauschale von 30 Cent auf 69 Cent pro Kilometer sowie nach einer Kilometerpauschale als Prämie für die umweltfreundliche Nutzung von Fahrrädern dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu überweisen, „soweit es um die steuerliche Förderung alternativer Verkehrsmittel, wie beispielsweise Fahrräder geht“. Im Übrigen, so heißt es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses, sei das Petitionsverfahren abzuschließen.

Seit vielen Jahren entsprächen die 30 Cent nicht mehr der Marktentwicklung, heißt es in der Petition. Steigende Kosten für Treibstoff, Wartungskosten des Fahrzeuges, Verteuerung der Versicherungen und Steuern sowie die „politischen Entwicklungen“ hätten die Kosten explodieren lassen. Zudem berücksichtige die Kilometerpauschale nicht korrekt die Abschreibungskosten und den Wertverlust eines Fahrzeuges durch ständige dienstliche Nutzungen sowie die gestiegenen Kosten der Anschaffung eines Neuwagens.

In Zeiten, in denen über Klimawandel diskutiert werde, Fahrverbote für Dieselfahrer beschlossen würden und die Energiewende vorangetrieben werde, sei zudem die Einführung einer Pauschale für Radfahrer angemessen. Fahrradfahrer, so schreibt der Petent, würden aktiv viel zum Umweltschutz beitragen, verursachten sie doch keinen CO2-Ausstoß. Eine Kilometerpauschale für das Fahrrad wäre aus seiner Sicht eine staatliche Anerkennung der Radfahrer, „um deren Bemühen für den Umweltschutz und deren aktiver Vermeidung des Klimawandels“.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung unter anderem auf das von der Bundesregierung am 20. September 2019 beschlossene Klima-Paket, das unter anderem eine Anhebung der Kilometerpauschale ab dem 20. gefahrenen Kilometer um 5 Cent je Kilometer vorsieht. „Damit sollen die mit dem Klimapaket verbundenen Mehrkosten bei notwendigen, längeren Fahrten ausgeglichen werden“, heißt es. Eine deutlich darüber hinausgehende Erhöhung der Kilometerpauschale wie sie vom Petenten gefordert wird, wäre aus Sicht des Ausschusses das falsche umweltpolitische Ziel. Zwar sei anzuerkennen, dass es in Deutschland Regionen gibt, „in denen zumindest derzeit der Pkw notwendig genutzt werden muss, um die Arbeitsstätten zu erreichen“. Vielfach, gerade auch in Städten, gebe es aber inzwischen umweltfreundliche Alternativen, wie zum Beispiel den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Dieser soll - laut Klima-Paket - weiter gefördert und ausgebaut werden.

Mit Blick auf die Nutzung des Fahrrades für den Arbeitsweg machte der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass „in Ermangelung typisierender Kilometersätze“ die durch die berufliche Nutzung des Fahrrades tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen oder steuerfrei zu erstatten seien. Bereits nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen könnten folglich die vom Petenten dargestellten tatsächlich entstandenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrrades für eine berufliche Auswärtstätigkeit steuerlich uneingeschränkt geltend gemacht werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Deutscher Bundestag (hib 765/2021)

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