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Bundestag: Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung

Finanzen/Ausschuss - 09.06.2021 (hib 774/2021)

Rauchen wird teurer. Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655). Für den Gesetzentwurf stimmten in der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen. Zwei Entschließungsanträge der FDP, ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Antrag der FDP (19/29210) wurden abgelehnt.

E-Zigaretten und Tabakerhitzer sollen von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos soll ebenfalls erhöht werden. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen künftig der Tabaksteuer unterworfen werden, bisher gilt für sie die Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak soll eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Die Änderungsanträge sahen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen unter anderem eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant, statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben. Zudem ist Teil der Änderungsanträge eine Erweiterung der Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Substanzen und eine Umstellung der Besteuerungsgrundlage von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die Steuererhöhung sei aus präventiven Gründen nötig. Die Anhörung der Sachverständigen habe ergeben, dass die schädigende Wirkung je nach Produkt unterschiedlich ist. Ziel sei, dass rauchende Menschen von der Zigarette auf weniger schädliche Produkte umsteigen, um dann auszusteigen. Neuartige Produkte seien deshalb niedriger besteuert. Um Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten, sei es auch nötig, das Shisha-Tabak-Rauchen zu verteuern. Die SPD-Fraktion betonte, bei dem Gesetz stünden Gesundheit und Prävention im Vordergrund. Die Arbeit am Gesetz habe länger gedauert, doch nun stehe ein gutes Ergebnis am Ende. Liquids und Heat-not-Burn-Produkte seien bisher zu niedrig besteuert gewesen und würden nun angemessen besteuert.

Alle Oppositionsfraktionen kritisierten die kurzfristige Vorlage der Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen. Die AfD-Fraktion betonte darüber hinaus, es wäre besser gewesen, die geplante EU-Richtlinie zur Tabaksteuer abzuwarten. Zudem sieht sie in dem Gesetz eine zusätzliche Bevormundung der Verbraucher.

Die FDP äußerte Enttäuschung über das Verfahren, eine ordentliche Debatte sei dadurch verhindert worden. Die Besteuerung von Alternativprodukten an den Gesundheitsgefahren zu orientieren, sah sie nicht erfüllt. Lediglich die Besteuerung von Shisha-Tabak wertete die Fraktion positiv. Die Fraktion Die Linke lehnte eine Bewertung der Änderungsanträge wegen der kurzfristigen Vorlage ab. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen wertete sie als unzureichend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei notwendig, dass E-Zigaretten besteuert werden, jedoch sollte sich die Besteuerung an den gesundheitlichen Kriterien orientieren.

Quelle: Deutscher Bundestag (hib 774/2021)

Auf den Internetseiten des Bundesrates:

Reform der Tabaksteuer kommt (25.6.2021)

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