Der Bundesfinanzhof weicht mit einem Urteil (
SIS 18 13 70) zum Sachlohnbezug bei Abschluss von betrieblichen Krankenversicherungen zum Teil von der Verwaltungsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen ab. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7573
[pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7304
[pdf]). Zuständig für die Rechtsfragen zur allgemeinen Anwendung der Rechtsprechung seien die Referatsleiter Lohnsteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Seit Veröffentlichung des BFH-Urteils am 12. September 2018 habe keine Sitzung der Referatsleiter stattgefunden. Die nächste Sitzung sei für Ende März 2019 vorgesehen.