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Sachsen wird Transparenz für eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform schaffen

Gemeinsame Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 18.10.2023

Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Bert Wendsche haben sich im Interesse der Bürger auf die Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze für jede Gemeinde verständigt. Damit wird auf die Sorge zahlreicher Bürger reagiert, dass die Grundsteuerreform zu einer Erhöhung des Gesamtaufkommens der Grundsteuer führen wird.

Für jede Gemeinde sollen Hebesätze veröffentlicht werden, die für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich wären. Diese Veröffentlichung schafft Transparenz und zeigt inwiefern der künftige Hebesatz einer Gemeinde tatsächlich durch die Grundsteuerreform beeinflusst ist. Die individuelle Steuerzahlung für die einzelnen Grundstücke wird sich aber aufgrund der Verwendung aktueller Werte verändern. Das Recht der Gemeinden, den Hebesatz eigenverantwortlich festzulegen, wird damit auch weiterhin nicht angetastet. Der Aufbau der entsprechenden Datensammlung soll sukzessive bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: »Aufgrund der Neubewertung aller Grundstücke wird es zwangsläufig zu Veränderungen im Einzelfall kommen – manche werden mehr, andere dafür weniger zahlen müssen. Allein mit der Reform lässt sich aber eine Erhöhung des gesamten Grundsteueraufkommens einer Gemeinde nicht begründen. Deswegen machen wir einen aufkommensneutralen Hebesatz für jede Kommune in Sachsen transparent. Ich rechne derzeit damit, dass die entsprechenden Daten im Laufe des kommenden Frühjahrs vorliegen, also rechtzeitig vor der Festlegung der neuen Hebesätze durch die Kommunen.«

Oberbürgermeister Bert Wendsche begrüßt, dass es mit der transparenten Übersicht bereits ab kommendem Frühjahr für die Bürger ein erster Hinweis zur voraussichtlichen Höhe ihrer künftigen Grundsteuer geben wird. Jedoch erst nach der Entscheidung der Stadt- und Gemeinderäte über die Höhe der Hebesätze Ende des nächsten Jahres werden aber alle Unschärfen ausgeräumt sein. Dann werden die Bürger Sicherheit über die Höhe der Grundsteuer im Jahr 2025 haben. »Ich bin davon überzeugt, dass sich die gewählten Stadt- und Gemeinderäte – die oft selbst Steuerzahler sind – ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind und unter Berücksichtigung des bisherigen Grundsteueraufkommens und der Haushaltslage ihrer Stadt und Gemeinde eine sachgerechte Entscheidung treffen werden«, betont Wendsche weiter.

Hintergrund:
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuer reformiert, die derzeit in Sachsen auf Werten aus dem Jahr 1935 basiert. Ab dem Jahr 2025 wird sie auf Basis der neuen Regelungen erhoben.

Aus den Bescheiden des Finanzamtes geht die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer noch nicht hervor. Erst mit Bekanntwerden des künftigen Hebesatzes der Gemeinde lässt sich die Höhe der Grundsteuer berechnen. Dazu muss der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag mit dem neuen Hebesatz multipliziert werden. Dies ergibt die jährlich insgesamt zu zahlende Grundsteuer.

Mit der Reform verändern sich alle Grundsteuerwerte, sodass auch die sächsischen Städte und Gemeinden ihre Hebesätze neu berechnen müssen. Die Gemeinden bestimmen die in ihrem Gemeindegebiet geltenden Hebesätze eigenverantwortlich in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf gemäß dem in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes geregelten Hebesatzrecht und der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz.

Die Neuberechnung der Hebesätze dient dazu, das Grundsteueraufkommen der Kommune grundsätzlich stabil zu halten. Ab dem Jahr 2025 wollen die Kommunen ähnlich viel an Grundsteuer einnehmen wie vorher im Jahr 2024. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in die Kommunalhaushalte und werden beispielsweise für die Finanzierung von Kitas und den Ausbau von Straßen dringend benötigt.

Die Höhe der Hebesätze allein sagt noch nichts darüber aus, ob die Grundsteuerreform aufkommensneutral, also ohne Erhöhung des Aufkommens in einer Gemeinde insgesamt umgesetzt wurde. Entscheidend ist, wie sich das Zusammenspiel aller Grundsteuermessbeträge einer Gemeinde mit dem jeweiligen Hebesatz darstellt: So ist etwa selbst eine Erhöhung des Hebesatzes um 10 Prozent dennoch aufkommensneutral, wenn sich die Summe der Grundsteuermessbeträge um diesen Umfang verringert hat.

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