Ab Januar 2021 soll es steuerliche Erleichterungen für den gemeinnützigen Sektor geben. Vereinen und ehrenamtlich Engagierten im Saarland kommt das zugute.
Die Entlastungen wurden auf Initiative der Länder in das Jahressteuergesetz 2020 eingebettet und beinhalten einen großen Teil von Reformvorschlägen. „Wir sind erleichtert, dass nun endlich unserem Antrag entsprochen wurde, das Recht in diesem Bereich zu vereinfachen und dem Ehrenamt Anerkennung und Wertschätzung zu zollen“, äußerte sich Finanzminister Peter Strobel.
Der jetzige Erfolg geht allein auf das Engagement und die Beharrlichkeit der Länder zurück. Insbesondere Peter Strobel hatte mehrfach die Umsetzung der fachlich bereits abgestimmten Änderungen politisch eingefordert und damit deutlich gemacht, wie wichtig ihm das Thema ist.
Exemplarisch für das Gesetz stehen:
„Mit diesem Maßnahmenbündel wird das Gemeinnützigkeitsrecht erheblich modernisiert und kann im Vereinsalltag wesentlich flexibler gehandhabt werden. Das sind gute Nachrichten für alle, die sich ehrenamtlich engagieren“, sagte Peter Strobel abschließend.
Auf den Internetseiten des BMF: