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Vereinfachter Antrag: Einfacher und schneller zur Agrardieselerstattung

Bundesministerium der Finanzen 19. Juni 2012, Pressemitteilung

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, stellte heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung vor.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rund 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurückerhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (so genannter Agrardiesel). Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl in der Landwirtschaft ist gänzlich von der Energiesteuer befreit. Diese Begünstigung ist europarechtlich zulässig und ist ein Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft zu den Nachbarstaaten. Die Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt.

Finanzstaatssekretär Koschyk stellt zum so genannten "Kurzantrag" fest:
"Der neu konzipierte Antrag ist ein weiterer entscheidender Schritt beim Bürokratieabbau. Es ist im engen Dialog mit dem Deutschen Bauernverband gelungen, den Aufwand für die Landwirtschaft bei der Beantragung der Agrardieselerstattung deutlich zu reduzieren. Das entlastet unsere Land- und Forstwirte und sorgt dafür, dass die Beantragung künftig einfacher und schneller erfolgen und die Zollverwaltung die Erstattung schneller auszahlen kann."

DBV-Präsident Sonnleitner bemerkt:
"Es ist gut, dass die Forderung des Bauernverbandes nach Vereinfachung des Antragsverfahrens aufgegriffen wurde. Eine schnelle Antragsbearbeitung und die zügige Auszahlung der Erstattungen liegen sehr im Interesse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft."

Die wesentlichen Vorteile des neuen Antrages sind:

  • deutliche Reduzierung des Umfangs (2 statt bisher 7 Seiten),
  • der Antrag ist für die Mehrzahl der jährlich rund 200.000 Antragsteller nutzbar,
  • wesentliche Arbeitserleichterung für Antragsteller und Zollverwaltung,
  • beschleunigte Antragsbearbeitung und damit schnellere Auszahlung der Erstattungen.

Das neue Antragsformular wird ab kommendem Jahr erstmals für die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt und steht auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de rechtzeitig zum Herunterladen zur Verfügung.

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