Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) tritt in seiner neuesten Fassung heute in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat die überarbeitete Version vom 28. April 2022 heute im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Der neue Kodex, der zusammen mit einer Begründung auch auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht wurde, enthält aktualisierte Grundsätze und erweiterte Empfehlungen für Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen.
Nach der jüngsten Reform wird im Kodex ein besonderes Gewicht auf die nachhaltige Unternehmensführung gelegt. Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen.
Der Vorsitzende der Regierungskommission DCGK, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, dankte den Mitgliedern der Regierungskommission für die geleistete Arbeit. „Ich bin zuversichtlich, dass der überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex einen wertvollen Beitrag zu verantwortungsbewussten Unternehmensführung leisten wird,“ sagte Nonnenmacher.