Thüringer Finanzminister Voß für Grunderwerbsteuerbefreiung beim Zusammenschluss von Kommunen
Thüringer Finanzministerium 15.3.2012, Medieninformation
Bei Zusammenschlüssen von Kommunen soll nach der Auffassung des Freistaats  Thüringen keine Grunderwerbsteuer für gewerblich genutzte Betriebsgrundstücke  erhoben werden. Deshalb hat der Freistaat Thüringen gemeinsam mit den Ländern  Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen im Finanzausschuss des  Bundesrates am heutigen Tag einen entsprechenden Antrag erfolgreich auf den Weg  gebracht. „Mit diesem Antrag wollen wir weiter dazu beitragen, dass  Zusammenschlüsse von Gemeinden nicht unnötig kompliziert werden und auch der  bürokratische Aufwand zurück gefahren wird“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß.
 
 Bei Gemeindezusammenschlüssen gehen kommunale Grundstücke und auch  Gesellschaftsanteile an Unternehmen, die ihrerseits wiederum über Grundeigentum  verfügen, auf die aufnehmende oder die künftige Einheitsgemeinde als neuen  Rechtsträger über.
 
 Eine solche Übertragung ist nach geltendem Recht steuerfrei, soweit die  Grundstücke nicht einem Betrieb gewerblicher Art dienen. Anders verhält es sich  bei Grundstücken, die gewerblich genutzt werden. Gerade im kommunalen Bereich  gibt es häufig Betriebe gewerblicher Art, die zwar Einnahmen erzielen, aber  dennoch defizitär sind wie bspw. Schwimmbäder, die aber bei Eigentümerwechsel  nicht grunderwerbsteuerbefreit sind. 
 
 „Wenn man leistungsfähige kommunale Strukturen mit Hilfe von Neugliederungen  befördern wolle, ist es notwendig, hier Änderungen vorzunehmen und die  Steuerfreiheit zu ermöglichen, wenn durch die veränderte Gebietsstruktur  leistungsfähige tragfähige Gemeinden entstehen“, so der Minister. Da der  Zusammenschluss von zwei Gemeinden ein seltener Fall sei, könne man auch aus  steuerfachlicher Sicht diese Ausnahmeregelung mittragen. Diesem Anliegen wurde  im Ausschuss heute mehrheitlich zugestimmt.