Späte Steuererstattungen - NVL fordert Änderungen
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) 8. Februar 2012, Presseinformation Nr. 4/2012
Bereits seit mehreren Jahren ist festzustellen, dass die Finanzämter Anfang Januar noch keine Einkommensteuererklärungen bearbeiten können. In diesem Jahr spitzt sich die Situation weiter zu. Finanzministerien mehrerer Bundesländer haben bekannt gegeben, dass die ersten Steuerbescheide für 2011 frühestens Mitte März versandt werden. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) hält das für nicht hinnehmbar und fordert im Interesse der Arbeitnehmer Änderungen.
Es entsteht der Eindruck, dass nach dem Verschieben der elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM noch mehr EDV-Probleme bei der Finanzverwaltung bestehen. Der späte Start für die Bearbeitung der Steuererklärungen ist nach Auffassung des NVL jedoch ein organisatorisches Problem und vermeidbar.
Die Finanzverwaltung begründet die späte Bearbeitung damit, dass Arbeitgeber, Krankenkassen, Arbeitsagenturen und weitere Institutionen bis Ende Februar Zeit hätten, ihre Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Finanzämter seien auf die Daten angewiesen. Dieser Grund überzeugt nach Einschätzung des NVL nicht. Er zeigt vielmehr, dass das Gesamtkonzept überarbeitungsbedürftig ist. Wenn tatsächlich die Finanzämter fast ein Vierteljahr nicht arbeiten könnten, müssten auch die Abgabefristen für die Steuerzahler verlängert werden. Das wäre jedoch die schlechtere Lösung. Eine Rückkehr zur Bearbeitung der Steuererklärungen ab Jahresbeginn ist die bessere.
Bereits vor Einführung der elektronischen Datenübertragung mussten Arbeitgeber, Arbeitsämter, Rententräger und andere ihre Daten zur Verfügung stellen. Im Unterschied zu heute wurden die Daten den Arbeitnehmern und Rentnern als Papierausdrucke übergeben oder per Post zugesandt. Obwohl das Gesetz zur Ausstellung der Bescheinigungen mehr Zeit einräumte, lagen diese vielfach bereits zum Jahresanfang vor und die Bearbeitung in den Finanzämtern konnte beginnen.
Nach Auffassung des NVL ist es deshalb unverständlich, wenn derzeit die Veranlagung in den Finanzämtern später beginnt und dies mit gesetzlichen Festlegungen zur elektronischen Datenübertragung begründet wird. Mit Nutzung moderner Kommunikationswege und Datenverarbeitung kann und muss es schneller gehen statt langsamer, ist der NVL überzeugt.
Es ist völlig inakzeptabel, wenn Arbeitgeber, Krankenkassen und Steuerpflichtige die Pflicht haben, Daten elektronisch zu übermitteln, und in Folge dessen Arbeitnehmer länger auf eine Steuererstattung warten müssen. Der Vorteil liegt auf Seiten der Finanzverwaltung, die weniger Aufwand hat, weil sie die Daten nicht mehr selbst eingeben muss, sondern vollelektronisch verarbeiten kann. Die Steuerzahler dürfen keine Nachteile haben. Schließlich haben sie - anders als die Finanzverwaltung – auch nicht die Möglichkeit, Verspätungszuschläge zu erheben.