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CSRD-Umsetzung: IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Presseinformation 12/2024 vom 25.7.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) begrüßt, dass mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zur Umsetzung der CSRD ein wichtiger Schritt für eine Umsetzung in 2024 erfolgt und damit zur Rechtssicherheit beiträgt. Positiv ist auch, dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen wird. Damit trägt der Gesetzesentwurf sowohl Qualitäts- als auch Bürokratieabbauargumenten Rechnung. Das IDW bedauert indes, dass das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht in das Wirtschaftsprüfer-Examen eingebunden werden soll.

Der Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz, mit dem die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht umgesetzt werden soll, sieht vor, allein Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen. Das IDW bewertet diese Entscheidung positiv: „Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer erfüllt alle Voraussetzungen, um qualitativ hochwertige Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen“, erklärt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. „Er verfügt über die Kapazitäten und, wie bei anderen Themen bisher, werden die Prüfer dabei bei Bedarf auch mit weiteren externen Nachhaltigkeitsexperten zusammenarbeiten. Mit der Zulassung der Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung integriert gedacht werden sollte.”

Vorstandssprecherin Sack betont: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Gesetzgeber den Regierungsentwurf nun veröffentlicht hat. Damit wird eine Umsetzung in diesem Jahr wahrscheinlich. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und eine gefestigte Rechtsgrundlage für die Erstellung und Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Deswegen braucht es jetzt eine zügige Umsetzung im parlamentarischen Verfahren.“

Mit Umsetzung der CSRD in deutsches Recht werden künftig deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte aufzustellen und prüfen zu lassen. Schätzungen gehen hierzulande von rund 14.000 Unternehmen aus, die ab 2024 – zeitlich gestaffelt – erstmals ihre (Konzern-)Lageberichte um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern haben, der auf Basis der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zu erstellen ist.

Laut Regierungsentwurf soll für künftige Wirtschaftsprüfer zusätzlich zum WP-Examen eine Prüfung erforderlich sein, um als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichtes registriert zu werden. „Hier wäre eine Integration der Themen in das bestehende Examen wünschenswert gewesen. Das hätte die Berufswahl für Nachwuchstalente attraktiver gemacht. Außerdem hätte es dem Umstand, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung maßgeblich das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer prägen werden, besser Rechnung getragen“, sagt IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack. Und weiter: „Wir Wirtschaftsprüfer sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen, dass die Transformation der Wirtschaft zu nachhaltigem Handeln gelingt.“

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