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Geerbtes und geschenktes Vermögen 2022 nach Rekordjahr 2021 um 14 % gesunken

Verschenktes Betriebsvermögen hat sich nach Spitzenwert im Vorjahr mehr als halbiert
Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2022 um 2,6 % gestiegen

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 281 vom 18. Juli 2023

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen damit um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Das geschenkte Vermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 % auf 41,7 Milliarden Euro. Nachdem das geschenkte Vermögen seit 2016 gesunken war, stieg es im Jahr 2021 deutlich an und sank im Jahr 2022 auf das Niveau von 2018. Für den Rückgang war vor allem das verschenkte Betriebsvermögen ausschlaggebend. Dieses halbierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr (-53,7 %) und sank auf 12,4 Milliarden Euro, nachdem es sich im Vorjahr mehr als verdoppelt hatte. Dadurch rangierte bei den Schenkungen im Jahr 2022 das verschenkte Grundvermögen mit 14,9 Milliarden Euro (+5,2 % zum Vorjahr) an erster Stelle, gefolgt von dem verschenkten übrigen Vermögen mit 13,6 Milliarden Euro (+6,4 % zum Vorjahr).

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2022 Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Nachdem das geerbte Vermögen vier Jahre in Folge gestiegen war, sank es 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 %. Geerbt wurde im Jahr 2022 vor allem übriges Vermögen (29,6 Milliarden Euro; -14,3 % zum Vorjahr) wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen mit 23,7 Milliarden Euro (-0,8 %).

Erbschaftsteuer erstmals seit 2017 im Vorjahresvergleich gesunken, Schenkungsteuer zum vierten Mal in Folge gestiegen

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Jahr 2022 auf 11,4 Milliarden Euro festgesetzt (+2,6 % gegenüber dem Vorjahr) und stieg damit zum fünften Mal in Folge. Nach Anwendung der Steuersätze, die je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs unterschiedlich ausfallen, wurde von den Finanzverwaltungen im Jahr 2022 Erbschaftsteuer in Höhe von 8,1 Milliarden Euro (-9,9 %) festgesetzt. Damit ist die Erbschaftsteuer nach jahrelangem Anstieg erstmals im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die festgesetzte Schenkungsteuer erhöhte sich erneut im Jahr 2022 auf 3,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anstieg von +56,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

(...)

www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_281_736.html

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle, www.destatis.de

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